Kommission will transparente Finanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen
05.07.2024 KantonMit der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte soll der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Finanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) befürwortet diese neuen ...
Mit der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte soll der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Finanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) befürwortet diese neuen Regeln, beantragt aber einige Anpassungen.
Die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen soll ab einer bestimmten Höhe offengelegt werden müssen – das forderte der Grosse Rat 2021. Gemäss einer Medienmitteilung sollen mit einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte nun erstmals Transparenzpflichten im Kanton Bern eingeführt werden.
Nach dem Willen der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) sollen Kampagnen von mehr als 30’000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat sowie für kantonale Volksabstimmungen offengelegt werden müssen. Ausserdem wären Spenden über 5000 Franken von den Transparenzpflichten erfasst. Für die Ständeratswahlen sollen hingegen dieselben Schwellenwerte eingeführt werden, wie sie gemäss Bundesrecht für die Nationalratswahlen gelten (Kampagnen von mehr als 50’000 Franken und Spenden von über 15’000 Franken).
Keine Ausdehnung auf Politikfinanzierung
Die Kommissionsmehrheit schliesse sich dem Regierungsrat an und verzichte auf Transparenzpflichten für die politischen Parteien, schreibt der Kanton Bern. Es solle eine schlanke und möglichst unbürokratische Lösung sein. Eine Kommissionsminderheit beantrage hingegen, dass auch die politischen Parteien ihre Finanzierung offenlegen sollen. Dies sei nur konsequent und verhindere eine Scheintransparenz.
Verbot anonymer Spenden
Anonyme Spenden von mehr als 1000 Franken sollen nach dem Willen der Kommission verboten werden, sprich für jede Spende ab 1000 Franken müsse im Sinne der Transparenz die Namen der Geldgebenden der Empfängerin oder dem Empfänger bekannt sein. Mit dieser Grenze seien kleine Spenden, online und analog, ohne allzu grossen Aufwand möglich. Das Bundesrecht sehe hingegen ein komplettes Verbot anonymer Spenden vor. Eine Kommissionsminderheit wolle wie der Regierungsrat darauf verzichten, so der Kanton weiter. Anonyme Spenden seien in der Regel kleine Spenden, die der Offenlegungspflicht ohnehin nicht unterlägen.
Kontrolle durch die Öffentlichkeit
Die bernische Lösung zeichne sich dadurch aus, dass die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnehme. Die kantonale Finanzkontrolle solle nur stichprobenweise überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Entsprechend seien auch keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Eine Kommissionsminderheit beantrage jedoch, dass eine Verletzung der Offenlegungspflichten mit einer Busse bis zu 10’000 Franken bestraft werden solle.
PD/AMO