KURZMITTEILUNG AUS DEM REGIERUNGSRAT
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gemeindegesetzes eröffnet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen führt der Kanton Bern ein ...
KURZMITTEILUNG AUS DEM REGIERUNGSRAT
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gemeindegesetzes eröffnet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen führt der Kanton Bern ein fakultatives kommunales Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer ein.
Auslöser der Teilrevision ist die in der Herbstsession 2024 überwiesene Motion 256-2023 «Gemeindeautonomie für politische Rechte!», mit welcher der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, die kantonalen Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie das kommunale Stimmrecht auf weitere Einwohnerkategorien ausdehnen möchten. Gemeinden könnten somit künftig ihren volljährigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern das Stimmrecht auf Gemeindeebene erteilen, wenn diese eine Niederlassungsbewilligung haben und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, davon mindestens fünf Jahre im Kanton Bern und drei Monate in der jeweiligen Gemeinde. Will eine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss sie ihr Gemeinderecht anpassen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. Januar 2026.
PD/AMO