Das heutige System der Krankentaggeldversicherung in der Schweiz hat sich nach Einschätzung des Bundesrats bewährt. Eine grundlegende Reform oder die Einführung eines allgemeinen Versicherungsobligatoriums sei derzeit nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, ...
Das heutige System der Krankentaggeldversicherung in der Schweiz hat sich nach Einschätzung des Bundesrats bewährt. Eine grundlegende Reform oder die Einführung eines allgemeinen Versicherungsobligatoriums sei derzeit nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 verabschiedet hat.
Die Krankentaggeldversicherung schützt Arbeitnehmende bei Krankheit vor einem Erwerbsausfall. Gemäss dem Bericht ist die Abdeckung in der Schweiz insgesamt hoch. In Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten sind mehr als 85 Prozent der Mitarbeitenden versichert. Bei Betrieben mit mehr als 50 Angestellten liegt der Anteil bei über 90 Prozent.
Deutlich tiefer ist die Abdeckung bei Kleinstunternehmen mit lediglich einer oder zwei beschäftigten Personen. Dort verfügen 44 Prozent der Arbeitnehmenden über eine Krankentaggeldversicherung.
Nur ein kleiner Teil der Unternehmen konnte laut Bericht keine Versicherung abschliessen. Rund 0,5 Prozent erhielten entweder eine Absage oder kein entsprechendes Angebot. Davon betroffen sind etwa 0,13 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Beschäftigte von Kleinstunternehmen.
Viele Unternehmen ohne Krankentaggeldversicherung verfügen allerdings über eigene Regelungen zur Lohnfortzahlung. Diese bieten den Mitarbeitenden laut Bericht einen vergleichbaren Schutz bei krankheitsbedingten Ausfällen.
Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass für einen grundlegenden Umbau des Systems. Die bestehenden Zugangshürden beträfen nur eine beschränkte Zahl von Fällen und liessen sich eher mit gezielten Anpassungen beheben.
Der Bericht geht auf das Postulat 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats zurück.
PD/AMO