Der Regierungsrat begrüsse die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen im Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung. Es handelt sich um das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 ...
Der Regierungsrat begrüsse die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen im Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung. Es handelt sich um das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welches sich in der Bundesvernehmlassung befindet. Auf verschiedene Schwerpunkte sollte jedoch aus Sicht des Regierungsrates künftig verstärkt ein Augenmerk gelegt werden. So nehme beispielsweise der Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung an Komplexität und Aufwand laufend zu. Bereits heute stelle die Administration einen bedeutenden Teil des Betriebsaufwands in der Landwirtschaft dar, so die WEU weiter. Sie habe inzwischen ein Mass erreicht, das von vielen Betriebsleitenden als nicht mehr tragbar empfunden werde. Die Bauernproteste seien auch Ausdruck dieser Entwicklung und sollten als Zeichen ernst genommen werden. Der Regierungsrat betone deshalb gegenüber dem Bund, dass bei künftigen Revisionen der Landwirtschaftsgesetzgebung dem Aspekt der administrativen Entlastung der Betriebe – aber auch der kantonalen Vollzugsbehörden – stärker Rechnung getragen werden solle.
PD/AM0