Lösungsansätze für Angestelltenwohnungen in Tourismusgemeinden
03.12.2024 WirtschaftDie derzeitige Wohnungsknappheit betrifft auch zahlreiche Tourismusgemeinden. Einheimische finden kaum noch Wohnungen und die Suche nach Fachkräften wird zusätzlich erschwert. Ein neuer Bericht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB zeigt nun ...
Die derzeitige Wohnungsknappheit betrifft auch zahlreiche Tourismusgemeinden. Einheimische finden kaum noch Wohnungen und die Suche nach Fachkräften wird zusätzlich erschwert. Ein neuer Bericht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB zeigt nun Lösungsansätze auf.
Zahlreiche Gemeinden im schweizerischen Berggebiet weisen eine extreme Wohnungsknappheit auf, wie die SAB in einer Medienmitteilung schreibt. Dies betreffe insbesondere stark touristisch geprägte Gemeinden wie Lenk mit einer Leerwohnungsziffer von 0,0 und Zermatt mit einer Leerwohnungsziffer von 0,4. Die Situation sei dermassen prekär, dass Einheimische keinen Wohnraum mehr finden. Nochmals schwieriger sei sie für saisonal beschäftigte Arbeitskräfte von Hotels, Restaurants, Bergbahnen, Sportgeschäften usw. Durch den Mangel an Wohnraum verschärfe sich der Fachkräftemangel. Zahlreiche Berggemeinden und touristische Betriebe suchten deshalb nach Lösungen.
Bericht zeigt Lösungsansätze auf
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB hat sich dem Thema angenommen und zusammen mit der Firma gutundgut GmbH sowie den drei Pilotgemeinden Lenk, Obergoms und Scuol einen Bericht zu «Lösungsansätzen für Angestelltenwohnungen in Tourismusgemeinden» verfasst. Der Bericht zeigt bestehende Lösungsansätze in der Schweiz und im benachbarten Ausland auf, analysiert den rechtlichen Rahmen und enthält Empfehlungen zuhanden der touristischen Leistungsträger sowie von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die SAB leiste damit auch einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes Wohnungsknappheit, welcher am 13. Februar 2024 am Runden Tisch mit Bundesrat Parmelin verabschiedet wurde, so die SAB.
Hotels und Bergbahnen handeln
Die touristischen Unternehmen hätten ein grosses Interesse, ihren Angestellten modernen und erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. So hätten zum Beispiel die Bergbahnen Grimentz im ganzen Dorf verteilt verschiedene Wohnungen übernommen sowie saniert und würden diese nun als Angestelltenwohnungen vermieten, schreibt die SAB. Das Hotel Landhaus in Münster habe ein altes Gebäude aufgekauft, daraus attraktive Angestelltenwohnungen gemacht und gleich noch ein kleines Fitnesszentrum eingerichtet. Das Fitnesszentrum stehe auch den Gästen und der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung.
Gemeinden als Moderatoren
Die Gemeinden könnten die Bestrebungen der touristischen Leistungsträger unterstützen. Eine wichtige Rolle der Gemeinden könne es dabei sein, alle Akteure an einen Tisch zu bringen. In den drei Gemeinden Lenk, Obergoms und Scuol habe sich dieses Vorgehen bewährt. In Workshops hätten gemeinsam Lösungsansätze identifiziert werden können. Für die Umsetzung seien Arbeitsgruppen eingesetzt worden, in welchen wiederum die verschiedenen Akteure vertreten seien. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen liege somit nicht zwingend bei den Gemeinden, sondern werde von den betroffenen Akteuren getragen.
Raumplanerische Massnahmen
Angesichts der teils prekären Lage müssten sich die Gemeinden dem Thema der Wohnungsknappheit annehmen und eine Wohnraumpolitik entwickeln, schreibt die SAB weiter. Die Palette an möglichen Massnahmen reiche von einfachen Informations- und Sensibilisierungsarbeiten bis hin zu raumplanerischen und fiskalischen Massnahmen. Die Gemeinde Sumvitg habe beispielsweise eine Zone für Personalwohnungen ausgeschieden. Zermatt wolle den Hotelbetrieben eine Auflage machen, dass sie bei Neu- oder Ersatzbauten nachweisen müssten, dass genügend Wohnraum für die Angestellten zur Verfügung stehe. Gemeinden wie Unterseen seien dazu übergegangen, die temporäre Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie AirBnB einzuschränken. «Das Zweitwohnungsgesetz räumt den Gemeinden zudem explizit die Möglichkeit ein, Massnahmen zu ergreifen, um eine unerwünschte Umwandlung von altrechtlichen Erst- in Zweitwohnungen zu verhindern.» Dementsprechend habe die Gemeinde Flims im kommunalen Zweitwohnungsgesetz festgeschrieben, dass beim Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen ein Erstwohnanteil von mindestens 50 Prozent gelte. Könne das nicht eingehalten werden, werde eine Ersatzabgabe fällig, welche wiederum für den Bau von Erstwohnungen verwendet werde.
PD/AMO