Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe ab Montag, 28. November

  25.11.2022 Schweiz

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit wollen sie die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern.

Wie das BLV schreibt, sind ab Montag, 28. November alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:
– Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
– Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
– Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
– Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Bis mindestens 15. Februar 2023
Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier- wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» kann vorläufig weiterhin verwendet werden. Zudem weist das BLV darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2010 die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch mit nur wenigen Tieren – obligatorisch ist.

Verendete Vögel nicht berühren
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 sei nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar, hält das BLV fest. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier könnten ohne Bedenken konsumiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen jedoch generell nicht berührt werden. «Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden», heisst es in der Medienmitteilung.

PD/ANITA MOSER

 


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