Nach Abschaffung des Eigenmietwerts: Gemeindepräsidenten empfehlen Objektsteuer auf Zweitwohnungen
19.05.2026 PolitikMit der Abschaffung des Eigenmietwerts drohen Tourismusgemeinden hohe Steuerausfälle. Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet unter Präsident René Müller empfiehlt deshalb die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Auch ...
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts drohen Tourismusgemeinden hohe Steuerausfälle. Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet unter Präsident René Müller empfiehlt deshalb die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Auch die Gemeinde Saanen unterstützt die Vorschläge grundsätzlich, betont jedoch, dass bis zu einer möglichen Umsetzung noch viele Fragen offen seien.
JOCELYNE PAGE
Die Abschaffung des Eigenmietwerts hat Gewinner und Verlierer. Während Wohneigentümer künftig weniger Einkommen versteuern müssen, drohen Tourismusgemeinden hohe Steuerausfälle. Eine Objektsteuer soll die finanziellen Folgen abfedern, weshalb die nationale Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet eine Empfehlung an die Kantone abgegeben hat.
Was wird genau gefordert?
Die siebenseitige Empfehlung liegt dieser Zeitung vor. Kurz zusammengefasst: Die Konferenz fordert die Kantone auf, rasch die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Vorgesehen ist ein Modell mit kantonal festgelegten Bandbreiten für die Steuersätze. Die Gemeinden sollen jedoch selbst entscheiden können, ob sie eine Objektsteuer einführen und wie hoch diese ausfallen soll. Die Konferenz spricht sich für eine möglichst einfache, pragmatische und transparente Umsetzung aus. Die Steuer solle administrativ schlank bleiben und nicht mit zusätzlichen politischen Zielen verknüpft werden.
Ein besonderes Anliegen: Die Definitionen von verschiedenem Wohneigentum sollen klar geregelt werden. Als Zweitliegenschaft soll gelten, was nicht als steuerrechtlicher Hauptwohnsitz angemeldet ist. Von einer überwiegenden Selbstnutzung wäre laut den Empfehlungen auszugehen, wenn eine Wohnung weniger als 182 Tage pro Jahr vermietet wird.
Einheimische könnten zur Kasse gebeten werden
Präsident dieser Konferenz ist René Müller, Gemeindepräsident an der Lenk. Auch in seiner Gemeinde drohen finanzielle Einbussen, wie er auf Anfrage dieser Zeitung sagt: Der Wegfall des Eigenmietwerts koste die Lenk rund 800’000 Franken pro Jahr. Etwa 500’000 Franken davon entfallen auf Zweitwohnungen, das entspricht rund 1,5 Steuerzehnteln. Müller warnt vor den Folgen: «Ohne eine neue Objektsteuer muss am Ende die einheimische Bevölkerung die Kosten tragen.» Zweitwohnungen verursachen Ausgaben für Infrastruktur, Verwaltung und Dienstleistungen, etwa für Strassen oder Winterdienst. Fallen die bisherigen Steuereinnahmen weg, entsteht in den Tourismusgemeinden eine Finanzierungslücke.
Müller argumentiert zudem mit der steuerlichen Entlastung der Zweitwohnungsbesitzenden. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfalle die Besteuerung sowohl am Erst- als auch am Zweitwohnsitz. «Die geplante Objektsteuer ist deshalb keine zusätzliche Belastung, sondern ein Ersatz für unsere entfallenden Einnahmen.» Für Müller kommt die Diskussion deshalb nicht überraschend: Bei der Abstimmung zur Vorlage über die Abschaffung des Eigenmietwerts sei die Grundlage für die Möglichkeit einer solchen Steuer ausdrücklich geschaffen worden.
Saanen unterstützt die Empfehlungen
Auch die Gemeinde Saanen ist Mitglied der Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet. Laut Gemeindepräsidentin Petra Schläppi ist die Gemeinde Saanen zudem mit Kurt Gyger in der kantonalen Begleitgruppe vertreten, die an der Ausarbeitung einer möglichen Objektsteuer beteiligt ist. Schläppi selbst nahm an der Konferenz teil und stellt sich hinter die präsentierten Empfehlungen zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Schläppi betont, dass die Empfehlungen als Diskussionsbeitrag zu verstehen seien. Wegen der unterschiedlichen Ausgangslagen brauche es kantonal angepasste Lösungen. Entscheidend sei dabei, dass die Gemeinden in die Ausarbeitung eingebunden würden. «Wir verschaffen uns so Gehör, was für unsere Region von grosser Bedeutung ist», sagt Schläppi.
Aus Sicht der Gemeinde Saanen ist es wichtig, dass die Kantone die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Objektsteuer schaffen. Dazu gehörten unter anderem Vorgaben zur Bemessungsgrundlage, zur Definition selbst genutzter Zweitwohnungen sowie zur Bandbreite der Steuersätze. Und sie befürwortet die Forderung der Konferenz, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie diese Steuer einführen möchte oder nicht.
Saanenland: Kantonsmodell zeigt mögliche Einbussen auf
Die offizielle Modellrechnung des Kantons zeigt deutliche Unterschiede innerhalb des Saanenlands. Die Gemeinden Gsteig und Lauenen müssen mit einem jährlichen Steuerausfall von rund 87’000 beziehungsweise rund 98’600 Franken ausgehen, die Gemeinde Saanen von rund 2,27 Millionen Franken. Grundlage der Berechnung sind die Steuerdaten des Jahres 2022.
Das Beispiel Saanen zeigt: Damals belief sich die Summe der Eigenmietwerte in der Gemeinde auf rund 114,6 Millionen Franken. Dem gegenüber standen Unterhaltskosten von rund 53,5 Millionen Franken sowie abzugsfähige Schuldzinsen von rund 43,9 Millionen Franken.
Die Modellrechnung geht davon aus, dass mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch ein grosser Teil der bisherigen Abzüge wegfällt. Konkret nimmt der Kanton an, dass 70 Prozent der Unterhaltskosten und Schuldzinsen künftig nicht mehr geltend gemacht werden können. Da die versteuerten Eigenmietwerte deutlich höher ausfallen als die verbleibenden Abzüge, resultiert daraus ein entsprechend hoher Rückgang beim Steuerertrag.
Schläppi: Prognosen mit Vorsicht geniessen
Gemeindepräsidentin Petra Schläppi mahnt jedoch zu grosser Vorsicht bei der Einordnung dieser Zahlen. Es sei noch zu früh, definitive Aussagen zu den tatsächlichen Auswirkungen zu machen. Bis zum geplanten Systemwechsel im 2029 seien noch zahlreiche Fragen offen und auch der Wegfall des Eigenmietwerts werde frühestens dann wirksam. Zudem braucht es im Kanton Bern zuerst eine Verfassungsänderung. Darüber müssten die Stimmberechtigten abstimmen, bevor eine Objektsteuer eingeführt werden könnte.
Zwar unterstützen viele Tourismusgemeinden das Instrument grundsätzlich. Wie hoch die Steuer am Ende ausfallen soll und wo die Belastungsgrenzen liegen, dürfte jedoch noch politische Diskussionen auslösen, insbesondere mit Zweitwohnungsbesitzenden.

