Die grosse Kammer will den Eigenmietwert von Erstwohnungen nicht mehr besteuern, auch nicht denjenigen von Zweitwohnungen. Für Letztere will sie eine Objektsteuer einführen. Dies könnte zu Mindereinnahmen in Tourismuskantonen führen. Das Geschäft geht nun an den ...
Die grosse Kammer will den Eigenmietwert von Erstwohnungen nicht mehr besteuern, auch nicht denjenigen von Zweitwohnungen. Für Letztere will sie eine Objektsteuer einführen. Dies könnte zu Mindereinnahmen in Tourismuskantonen führen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
JOCELYNE PAGE
Am Mittwoch hat der Nationalrat über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung debattiert. Das Ergebnis: Die Mehrheit in der grossen Kammer hat sich für die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes für Erstund Zweitwohnungen ausgesprochen, es soll jedoch eine Objektsteuer für Zweitwohnungen eingeführt werden. Dafür muss eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden.
Was ist der Eigenmietwert? Es handelt sich um den fiktiven Wert, den Immobilienbesitzende verlangen müssten, wenn sie ihr Objekt vermieten würden. Diesen müssen sie versteuern. Diese Handhabung beschäftigt die Politik seit Jahren.
Tourismuskantone unzufrieden
Sollten Eigenmietwerte von Zweitwohnungen in Zukunft nicht mehr besteuert werden, hätte dies Mindereinnahmen für Tourismuskantone zur Folge, da diese viele Ferienwohnungen zählen. Einzig die FDP hat sich innerhalb der grossen Kammer dafür eingesetzt, dass diese Besteuerung beibehalten bleibt. So sagte FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger (BL) gegenüber der Tagesschau vom Schweizer Radio Fernsehen (SRF): «Ich kann damit leben. Aber es ist einfach so, dass wir den Tourismuskantonen entgegenkommen wollten. Sie wollen diesen vollständigen Systemwechsel nicht und sie wollen diese Zweitliegenschaften weiterhin besteuern.»
Um diesen Kantonen wie beispielsweise Graubünden, Bern oder Wallis eine neue Einnahmequelle zu liefern, will der Nationalrat ihnen die Möglichkeit bieten, eine neue separate Steuer einzuführen, beispielsweise durch eine Objektsteuer.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Ob dieser dem Systemwechsel zustimmt, bleibt abzuwarten. Denn bei den vergangenen Debatten hat die kleine Kammer immer an der Besteuerung des Eigenmietwertes für Zweitwohnungen festgehalten.