Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Das Gesetz trete per 1. Januar 2024 in Kraft und ...
Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Das Gesetz trete per 1. Januar 2024 in Kraft und beinhalte vor allem ein neues Finanzierungskonzept, das von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung wechsle, teilt das Amt mit. Menschen mit Behinderungen würden künftig vermehrt selbst über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden. Zur Festlegung der Höhe der Mittel werde für jede Person ein individueller Hilfsplan erstellt, informiert das Amt weiter. «Eine vom AIS unabhängige Bedarfsprüfstelle wurde beim Generalsekretariat der GSI eingerichtet und wird auf Anfrage aktiv. Diese Stelle validiert und bemisst die erhobenen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen, ist erste Anlaufstelle für Re-Evaluationen und erstellt Vorschläge für Verfügungen zuhanden des AIS.» Des Weiteren sei im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt worden. Diese externe Stelle befinde sich im Aufbau und werde im Auftrag des Kantons die Bedarfsermittlungen für die Menschen mit Behinderungen, die zu Hause leben, durchführen. Diese Gruppe von Menschen, die zu Hause betreut werden, werde in der neuen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt.
PD/AMO