Neues E-Portal für Prämienverbilligungen
18.11.2025 PolitikDas Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern hat ein E-Portal für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aufgeschaltet. Darin hat die Bevölkerung direkt Zugriff auf persönliche Informationen und Daten, wie zum Beispiel den aktuellen Anspruch oder den ...
Das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern hat ein E-Portal für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aufgeschaltet. Darin hat die Bevölkerung direkt Zugriff auf persönliche Informationen und Daten, wie zum Beispiel den aktuellen Anspruch oder den Bearbeitungsstand der Anträge. Schweizweit ist es das erste Portal im Bereich der Prämienverbilligung.
Die Kantone verbilligen die Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Laut einer Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz erhalten rund 280’000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern Prämienverbilligung. Zuständig für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen ist das Amt für Sozialversicherungen (ASV). «Mit dem neuen E-Portal hat die Berner Bevölkerung ab sofort die Möglichkeit, digital und sicher auf Informationen der individuellen Prämienverbilligung zuzugreifen», heisst es in der Mitteilung.
Transparent und bedienungsfreundlich
Das Prämienverbilligungsportal biete Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen der Nutzerinnen und Nutzer, schreibt die Direktion für Inneres und Justiz. Diese könnten nach einmaliger Authentisierung unter anderem ihren aktuellen Anspruch auf Prämienverbilligung einsehen, den Bearbeitungsstand ihrer Anträge verfolgen und auf Dokumente zugreifen. Der Zugang erfolge mittels BE-Login mit AGOV, dem «sicheren und etablierten» Anmeldeverfahren des Bundes. Das Portal sei mit einem Internetzugang für alle Einwohnerinnen und Einwohner – ob anspruchsberechtigt oder nicht – zugänglich.
Nutzen im Fokus
«Mit dem neuen E-Portal bietet die Direktion für Inneres und Justiz einen weiteren hilfreichen E-Service und stärkt den direkten Draht zwischen Bevölkerung und Verwaltung, ganz nach ihrem Motto einfach – aktiv – digital», lässt sich Regierungsrätin Evi Allemann in der Mitteilung zitieren. Für individuelle oder komplexe Anliegen bleibe das ASV für Kundinnen und Kunden zu den gewohnten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Das ASV sammle Rückmeldungen zum Portal über das integrierte Feedbackformular, um es laufend weiterzuentwickeln, heisst es weiter. In einem nächsten Schritt sollen die Nutzerinnen und Nutzer auch Vollmachten einsehen und verwalten, nachträglich Dokumente zum Antrag auf Prämienverbilligung hochladen und Informationen inklusive Anhänge mit dem ASV austauschen können. Der Kanton Bern sei schweizweit der erste Kanton, der ein E-Portal im Bereich der Prämienverbilligung anbietet.
PD/KMA
