Neues Taxigesetz geht an den Grossen Rat
19.08.2025 PolitikDer Regierungsrat hat das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Künftig soll es für Taxifahrer:innen keine theoretische und praktische Eignungsprüfungen mehr geben und für Limousinendienste reicht eine Meldepflicht. ...
Der Regierungsrat hat das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Künftig soll es für Taxifahrer:innen keine theoretische und praktische Eignungsprüfungen mehr geben und für Limousinendienste reicht eine Meldepflicht.
Taxis im Kanton Bern sollen weniger strenge Vorgaben erfüllen müssen. Der Regierungsrat teilt in einer Mitteilung mit, er habe eine entsprechende Änderung des Taxigesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Lockerungen habe er in Zusammenarbeit mit den hauptbetroffenen Gemeinden geprüft. Die Gesetzesanpassung geht zurück auf die Motion «Für ein zeitgemässes, unbürokratisches Taxiwesen», die der Grosse Rat in der Frühlingssession 2023 überwiesen hatte. Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten.
Taxis bleiben bewilligungspflichtig
Mit dem neuen Gesetz sollen die Anforderungen an Taxis reduziert werden. Beispielsweise werde künftig auf die theoretische und praktische Eignungsprüfung von Taxifahrer:innen verzichtet. Denn: «Das Prüfen der Ortskenntnisse ist zum Beispiel angesichts digitaler Navigationsdienste nicht mehr zeitgemäss», heisst es im Schreiben des Regierungsrats. Taxis sollen jedoch bewilligungspflichtig bleiben. Sie seien eine Visitenkarte für die Gemeinden. Die Kundinnen und Kunden dürften erwarten, dass die Taxifahrer:innen den nötigen Qualitätsanforderungen genügten. Die Gemeinden würden deshalb weiterhin «allfällige Vorstrafen, frühere Führerausweisentzüge und genügende Sprachkenntnisse prüfen.» Die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund von Taxifahrer:innen seien aufgrund verschiedener Rückmeldungen in der Vernehmlassung noch mal verschärft worden. «Die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere der weiblichen Fahrgäste, ist ein ganz zentrales Element», betont Sicherheitsdirektor Philippe Müller.
Limousinendienste sind meldepflichtig
Limousinendienste unterlägen nicht den strengen Anforderungen, die für Taxis gelten. Sie profitieren dafür nicht von den Privilegien der Taxis wie namentlich der Möglichkeit, Standplätze der Gemeinden zu benützen und Busspuren zu befahren. «Anbieter:innen von Limousinendiensten müssen sich einzig beim Kanton melden und ihre Fahrzeuge mit einer Plakette kennzeichnen, damit kontrolliert werden kann, ob die vom Bundesrecht vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden», schreibt der Regierungsrat.
Geteilte Meinungen in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung wurden vor allem die vereinfachten Regeln für Limousinendienste unterschiedlich beurteilt. Eine Mehrheit der politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände und die internationalen Anbieter von Limousinendiensten unterstützen den Gesetzesvorschlag. Sie sähen darin eine zeitgemässe Regelung und Vorteile für die Kundschaft. Einzelne politische Parteien, Gewerkschaftskreise und eine Mehrheit der Gemeinden lehnen die vereinfachten Regeln für Limousinendienste hingegen ab. Sie befürchten, dass Taxifahrer:innen in unsichere und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse geraten oder dass Taxis weitgehend vom Markt verdrängt werden könnten. Da es sich bei der Neuregelung um einen verbindlichen Auftrag des Grossen Rats handelt, hält der Regierungsrat an der Stossrichtung der Vorlage fest.
Der Gesetzesentwurf geht nun an die vorberatende Sicherheitskommission und soll in der Wintersession 2025 in erster Lesung vom Grossen Rat beraten werden. Die neue Regelung wird frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.
PD/KMA