Nur in Saanen: ÖV-Beitrag für Einheimische

  17.11.2023 Saanen

Neu ist saanenlandweit im kommenden Winter der ÖV für Inhaberinnen und Inhaber von Skiabos nicht mehr kostenfrei. Während Saanen ihren Bürger:innen eine Kompensation anbietet, machen die anderen Gemeinden vorerst nichts.

KEREM S. MAURER
Bisher konnten alle, die im Besitz eines gültigen Skiabos waren, den öffentlichen Verkehr (ÖV) im Saanenland bis nach Rougemont, Zweisimmen und St. Stephan kostenfrei nutzen. Nun haben sich die Gemeinden der Ferienregion Gstaad dazu entschlossen, dieses Angebot nicht mehr mitzufinanzieren: Ab kommenden Winter ist damit Schluss. Der Fachbereich Infrastrukturen und die Infrastrukturkommission der Gemeinde Saanen haben mit dem sogenannten «ÖV-Beitrag» für Einheimische gemeinsam eine Kompensationslösung erarbeitet – und die geht ins Geld: Bis 2027 lässt sich die Gemeinde diese Lösung rund 2,2 Millionen Franken kosten. Das können oder wollen sich die anderen Gemeinden in der Region offenbar nicht leisten.

Geld gegen Quittung
Die Lösung, welche Saanen für die in ihrer Gemeinde Wohnhaften bereithält, ist simpel: Wer entweder ein GA, ein Halbtaxabo oder ein Libero-Abo kauft, bekommt gegen Vorweisung der Quittung auf der Finanzverwaltung Geld zurück. Unter 25-Jährige bekommen den Gegenwert eines ganzen Halbtaxabos, über 25-Jährige die Hälfte davon zurückerstattet (siehe Grafik). «Ich finde diese Lösung gut, weil wir das Geld da ausgeben, wo es die Leute auch wirklich brauchen», ist Gemeinderat Klaus Romang, Ressortleiter Infrastrukturen bei der Gemeinde Saanen, überzeugt. Diese Lösung gelte vorerst für die nächsten vier Jahre, danach werde aufgrund der gemachten Erfahrungen über das weitere Vorgehen entschieden, so Romang.

Zu erwähnen bleibt, dass der Skibus zwischen Saanen-Gstaad und Wispile wie schon im letzten Jahr für alle kostenfrei bleibt.

Gratis ÖV für Übernachtungsgäste
Seit dem 1. November 2023 können Übernachtungsgäste mit der Gstaad Card (oder auch mit der Simmental Card) ohne weitere Kosten auf allen Linien des öffentlichen Verkehrs fahren. Um dies zu ermöglichen, spannen fünf Verkehrsbetriebe und zwei Tourismusorganisationen zusammen. Dieses Angebot gilt von Zweisimmen bis Rougemont oder von Lauenen bis auf den Col du Pillon und auf sämtlichen Strecken des Simmentals von Erlenbach bis in die Lenk und auf den Jaunpass. Dieses Angebot wird laut Tourismusdirektor Flurin Riedi zu etwas mehr als 80 Prozent durch die Kurtaxen finanziert. «Für die restlichen knapp 20 Prozent kommen die vier Gemeinden Saanen, Lauenen, Gsteig und Zweisimmen auf», so Riedi.

Hatte man nicht einmal laut über eine Gratis-ÖV-für-alle-Lösung nachgedacht? «Eine Anregung dazu gab es noch vor meiner Zeit, dann hat man aber eingesehen, dass dies sehr viel Geld kosten würde und in der Umsetzung sehr schwierig zu bewerkstelligen wäre», erklärt Klaus Romang und fügt hinzu, dass es eine solche Gratis-für-alle-Lösung sonst nirgends in der Schweiz gebe.

Und die anderen Gemeinden?
«Nein, wir haben im Moment nichts geplant, um den wegfallenden ÖV bei einheimischen Inhabern von Skiabos zu kompensieren», sagt Paul Reichenbach, Gemeindeschreiber von Gsteig, auf Anfrage. Dasselbe gilt für die Gemeinde Lauenen. Ähnlich tönt es auch in Zweisimmen. Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin Beatrice Zeller verneint, entsprechende Aktionen für die Einheimischen geplant zu haben und das Pays-d’Enhaut führt in diesem Jahr erstmals den Gratis-ÖV für Übernachtungsgäste ein – doch speziell für die Einheimischen ist hinsichtlich ÖV-Nutzung auch dort nichts geplant.


• Jugendliche, die bereits von der Vergünstigung der Abonnements für Kinder und Jugendliche profitieren, sind nicht berechtigt.
• Der Abo-Preis muss gleich oder höher sein als der Gemeindebeitrag.
• Mehrfahrtenkarten, Einzelbillette, Tageskarten, Klassenwechsel etc. sind ausgeschlossen.
• Der Gemeindebeitrag wird jährlich einmalig und als Ganzes ausbezahlt. Es gibt keine Restguthaben und/oder Teilbezüge.
• Eine Kumulation von verschiedenen Abos, um auf den Gesamtbetrag zu kommen, ist nicht möglich.

Wie bereits mit der heutigen Vergütung der Vergünstigungen der Abonnements für Kinder und Jugendliche erfolge die Auszahlung des ÖV-Beitrags auf Gesuch hin, wenn die Quittung des Abokaufs vorgelegt und bei der Finanzverwaltung eingefordert werde. So könne der Einheimischen-Status korrekt überprüft werden, schreibt die Gemeinde. Der ÖV-Beitrag werde auf den Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 eingeführt und gelte für eine Versuchsphase von vier Jahre (2023–2027). Der künftige ÖV-Beitrag stütze sich auf die Preisbasis eines Halbtax-Abos. Deshalb könne dieser Tarif mit allfälligen Tarifanpassungen der SBB variieren. Aufgrund der momentanen Tarife ergebe dies folgende Gemeindebeiträge: Bis 25 Jahre: 120 Franken; ab 25 Jahre: 92.50 Franken.


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