Rahmenkredit Neue Regionalpolitik 2024–2027
22.12.2023 PolitikFür das Umsetzungsprogramm 2024– 2027 des Kantons Bern zur Neuen Regionalpolitik hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken bewilligt. Die Genehmigung des kantonalen Rahmenkredits ist die Voraussetzung dafür, dass auch entsprechende ...
Für das Umsetzungsprogramm 2024– 2027 des Kantons Bern zur Neuen Regionalpolitik hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken bewilligt. Die Genehmigung des kantonalen Rahmenkredits ist die Voraussetzung dafür, dass auch entsprechende Bundesgelder fliessen. Die deutliche Mehrheit der Mittel werden für Projekte im Tourismus eingesetzt, gefolgt von Projekten in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur sowie Industrie. Zudem hat der Regierungsrat für die gleiche Periode jährlich 550’000 Franken für wiederkehrende Beiträge an das Regionalmanagement gesprochen. Dieses ist für die Umsetzung der Regionalpolitik in den einzelnen Regionen ein zentrales Element.
Vernehmlassung des Bundes zu einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes ab, mit welcher der Bund eine von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion umsetzen will. Diese verlangt, dass Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen dieser Motion. Mit dem vom Bund vorgeschlagenen Gesetzesartikel könne es jedoch nicht zielführend umgesetzt werden, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort fest. Die neue Regelung beziehe sich nur auf einen kleinen Teil der betroffenen Personen. Für den Regierungsrat ist es zielführender, die im Sozialversicherungsrecht bestehenden Sonderregelungen in der Landwirtschaft vertieft zu überprüfen und anzupassen. Damit würden mitarbeitende Partnerinnen und Partner in der Landwirtschaft den mitarbeitenden Partnerinnen und Partnern in nichtlandwirtschaftlichen Betrieben gleichgestellt, und es entstünden nicht weitere Ungleichheiten aufgrund neuer Bestimmungen.
Revision der Wildtierschutzverordnung abgeschlossen
Die Revision der Verordnung über den Wildtierschutz ist abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die dritte Tranche genehmigt, bei der 29 Gebiete überprüft und zehn neue Gebiete geschaffen wurden. Die Initiativen für neue Gebiete kamen von Gemeinden, Schutzorganisationen, privaten Akteuren und der kantonalen Wildhut. Ein Gebiet wurde aufgehoben. In 26 Gebieten werden die Schutzmassnahmen und/oder der Perimeter angepasst. Die Schutzgebiete werden tendenziell verkleinert oder es werden Kernzonen geschaffen. Zu den Massnahmen für den Schutz des Wilds gehören die Leinenpflicht für Hunde, Weg- und Routengebote, Jagdverbote und Verbote oder Einschränkungen störender Freizeitaktivitäten.
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat sämtliche der ca. 80 Wildschutzgebiete seit 2016 in drei Tranchen überprüft. Betroffene Gemeinden und Organisationen aus Naturschutz, Bergsport, Jagd, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft konnten sich im Rahmen der Mitwirkung äussern. Zahlreiche ihrer Begehren sind in die Vorlage eingeflossen. Die Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft.
PD WIRTSCHAFTS-, ENERGIE- UND UMWELTDIREKTION