Familien sollen sich künftig weniger stark an den Kosten für stationäre und ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderund Schutzbedarf beteiligen müssen, wie die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) in einer Medienmitteilung ...
Familien sollen sich künftig weniger stark an den Kosten für stationäre und ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderund Schutzbedarf beteiligen müssen, wie die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) in einer Medienmitteilung schreibt. Gleichzeitig solle die Berechnung der Kostenbeteiligung vereinfacht werden. Der Regierungsrat habe die entsprechende Teilrevision der Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) beschlossen. Er setze damit die Motion 116-2023 (Lerch, SVP) um und entspreche dem Anliegen der Petition «für bezahlbare Familienbegleitung im Kanton Bern». Mit der Revision würden zudem Anpassungen an der Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen (ALKV) als Folge der geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung vorgenommen. Die Änderungen treten am 1. August 2025 in Kraft.
Antwort auf die Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien:
Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern»
Wie der Regierungsrat schreibt, hat er von der Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern» Kenntnis genommen. Die 2617 Petitionärinnen und Petitionäre fordern, dass Eltern, die ihre Kinder in Tagesfamilien betreuen lassen, gleich viele Betreuungsgutscheine erhalten wie Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) betreuen lassen. Dem Regierungsrat sei der wichtige Beitrag von Tagesfamilien im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung bewusst. Er betont jedoch in seiner Antwort, dass Vergünstigungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Neben dem Einkommen der Eltern seien beispielsweise die Betreuungspensen relevant. Die Tatsache, dass die Vergünstigungen für einen Kitaplatz meist leicht höher ausfallen, spiegle sich zudem auch in den höheren Anforderungen an die Ausbildung der Mitarbeitenden und die Infrastruktur einer Kita wider. Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort zudem auf die Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), in deren Rahmen ab August 2026 mit einer leichten Erhöhung der Betreuungsgutscheine zu rechnen ist.
PD/AMO