Regierung plant steuerliche Entlastungen
23.08.2024 KantonDer Regierungsrat des Kantons Bern plant Steuersenkungen und Investitionen, will aber den Finanzhaushalt im Gleichgewicht halten. Für 2025 wird ein Ertragsüberschuss von 246 Millionen Franken erwartet, dennoch sind Schuldenabbau und Priorisierungen bei Investitionen nötig. ...
Der Regierungsrat des Kantons Bern plant Steuersenkungen und Investitionen, will aber den Finanzhaushalt im Gleichgewicht halten. Für 2025 wird ein Ertragsüberschuss von 246 Millionen Franken erwartet, dennoch sind Schuldenabbau und Priorisierungen bei Investitionen nötig. Ziel ist es, die Steuerlast bis 2030 um bis zu 369 Millionen Franken jährlich zu senken.
Der Regierungsrat des Kantons Bern plant umfassende steuerliche Entlastungen, will aber weiterhin investieren. Für das Budget 2025 wird ein Ertragsüberschuss von 246 Millionen Franken erwartet, jedoch auch eine Neuverschuldung von neun Millionen Franken. Über den gesamten Planungszeitraum von 2025 bis 2028 wird jedoch ein Schuldenabbau von 342 Millionen Franken angestrebt. Zudem sollen steuerpolitische Massnahmen jährlich bis zu 369 Millionen Franken umfassen.
Trotz geplanter Steuersenkungen bleibe der Finanzhaushalt im Gleichgewicht, schreibt der Regierungsrat in einer aktuellen Medienmitteilung. Dies sei jedoch stark von steigenden Steuererträgen und Zahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich abhängig. Der Regierungsrat plane daher eine restriktive Finanzpolitik, um auf mögliche Risiken, wie konjunkturelle Schwankungen und Herausforderungen im Gesundheitssektor, reagieren zu können. «Stand heute muss damit gerechnet werden, dass sich der Kanton zur Aufrechterhaltung der Versorgungspflicht von versorgungsrelevanten Leistungserbringern im Spitalbereich finanziell engagieren muss, wobei Zeitpunkt und Umfang zurzeit noch nicht abgeschätzt werden können», so der Regierungsrat.
Schrittweise Umsetzung der Steuerstrategie
Die Steuerstrategie des Kantons sehe vor, die Steuerbelastung bis 2030 um eine halbe Milliarde Franken jährlich zu senken, um sich im Mittelfeld der Kantone zu positionieren. Ab 2027 soll eine Glättung der Steuerprogression zusätzlich tiefe Einkommen entlasten. Laut Regierungsrat wurde bereits per Anfang 2024 die Steueranlage für juristische Personen um zwei Steueranlagezehntel reduziert (40 Millionen Franken). Im Budget 2025 ist geplant, die Steueranlage der natürlichen Personen um einen halben Steueranlagezehntel zu senken (79 Millionen Franken). Ab dem Jahr 2027 soll die Steuerprogression geglättet und damit tiefe Einkommen um jährlich wiederkehrend 130 Millionen Franken entlastet werden (195 Millionen Franken inkl. Anteil der Gemeinden). Im Aufgaben-/Finanzplan sind ab dem Jahr 2028 zudem weitere Steueranlagesenkungen in der Höhe von 120 Millionen Franken berücksichtigt. «Der Regierungsrat ist damit mit der Umsetzung seiner Steuerstrategie auf Kurs», beurteilt er die Situation.
Mehrere Hochbauprojekte auf der Kippe
Angesichts des steigenden Investitionsbedarfs habe der Regierungsrat eine Priorisierung der Investitionsprojekte vorgenommen, wobei auf mehrere Hochbauprojekte verzichtet oder diese verschoben werden sollen. Zwei Szenarien zur Finanzierung wurden erstellt, wobei das favorisierte Modell (Variante 2) eine Neuverschuldung von rund 800 Millionen Franken vorsehe – es solle auf 13 Hochbauprojekte verzichtet werden. «Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die mit der Priorisierung verbundenen Entscheide für die betroffenen Anspruchsgruppen schmerzhaft sind. Er hat denn auch weitergehende Verzichts- und Verschiebungsentscheide im Sinne der Variante 1 verworfen», so der Regierungsrat
Eine aktuelle Benchmarkanalyse bestätige, dass der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich strukturell ungünstig aufgestellt sei und eine unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft aufweise, so der Regierungsrat: Sie liegt rund einen Viertel unter dem nationalen Durchschnitt, dies trotz der Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen von rund 13 Prozent. Dies zwinge den Kanton zu überdurchschnittlich hohen Steuern, um ein vergleichbares Leistungsniveau zu gewährleisten. In bestimmten Bereichen, wie «Alter», «Berufsbildung» und «Polizei», sollen vertiefte Analysen durchgeführt werden, um die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Kosten zu verstehen.
PD/JOP
Fiko prüft Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative
Die Fiko hat die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» vorberaten. Wie die Fiko des Grossen Rats schreibt, will die Initiative, dass der Kanton Bern noch mehr Autonomie und Kompetenzen bei der Regulierung von Grossraubtieren und deren Schutz hat. Die Fiko habe eine Delegation des Initiativkomitees und eine Vertretung aus dem Kanton Wallis angehört. Die Walliser Stimmbevölkerung nahm eine gleichlautende Initiative im Jahr 2021 an. Die Kommission habe von den Ausführungen des Regierungsrats Kenntnis genommen, wonach das Bundesrecht den Kantonen kaum Handlungsspielraum offenlasse, heisst weiter.
Die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf bezüglich Regulierung von Grossraubtieren habe die Kommission unterschiedlich eingeschätzt. Mehrere Mitglieder der Kommission hätten Zweifel daran geäussert, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – wenn es denn vom Volk unterstützt wird – auf Verfassungsstufe zu verankern. «Eine knappe Mehrheit der Kommission hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, einen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative zu prüfen mit dem Ziel, eine mögliche Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern», so die Fiko des Grossen Rats. Dazu hat die Kommission zusätzliche neun Monate Zeit.
PD/JOP
Zentrumslasten rascher anpassen
Der Regierungsrat präsentiert dem Grossen Rat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Wirkung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG). Das Fazit der aktuellen Evaluation sei grundsätzlich positiv, so die Finanzkommission des Grossen Rats. Er sehe keinen Bedarf für grössere Anpassungen. Diesen Befund teile die Fiko.
Im Hinblick auf den nächsten Evaluationszyklus stelle der Regierungsrat in Aussicht, die Zentrumslasten grundlegend zu überprüfen. Zudem habe er im Bericht Leitsätze formuliert, an denen sich die Überarbeitung orientieren solle. «Für eine Mehrheit der Kommission ist das Vorgehen zu langsam. Sie will vorab erreichen, dass neben Bern, Biel und Thun neu auch Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung ihrer Zentrumlasten erhalten», schreibt die Fiko des Grossen Rats. Der Prozentsatz der Abgeltung könne für Burgdorf und Langenthal allerdings tiefer liegen. Dies soll bereits in zwei Jahren erfolgen. Mit einer weiteren Planungserklärung verlangt die Kommission für die spätere, grundlegende Überprüfung, dass neben den Leitsätzen des Regierungsrates ergänzende Vorgaben für die Überarbeitung der Abgeltung der Zentrumslasten definiert werden.
PD/JOP