Regierungsrat heisst überarbeitetes Sozialhilfegesetz gut
02.05.2025 PolitikDer Regierungsrat hat das überarbeitete Sozialhilfegesetz (SHG) für die Lesungen im Grossen Rat freigegeben. Gleichzeitig wurden das neue Fallführungssystem (NFFS), die Fachstelle Sozialrevisorat und ein Selbstbehaltsmodell für die Ausrichtung der wirtschaftlichen ...
Der Regierungsrat hat das überarbeitete Sozialhilfegesetz (SHG) für die Lesungen im Grossen Rat freigegeben. Gleichzeitig wurden das neue Fallführungssystem (NFFS), die Fachstelle Sozialrevisorat und ein Selbstbehaltsmodell für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Gemeinden gesetzlich verankert.
Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung informiert, sei das Sozialhilfegesetz (SHG) des Kantons Bern einer Revision unterzogen worden, da es im Lauf der Zeit unübersichtlich geworden war. Unter anderem, nachdem die institutionelle Sozialhilfe mit der Einführung des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG) im Jahr 2022 und des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) im Jahr 2024 vollständig herausgelöst worden seien. Der Kanton habe damals die sozialen Leistungsangebote und die individuelle Sozialhilfe gesetzlich getrennt. «Das SHG und die dazugehörige Verordnung fokussieren auf die Bereiche der Organisation und der Zuständigkeit der Sozialdienste, auf die Aufgaben der Aufsicht über die Sozialdienste, die Bestimmungen zum Lastenausgleich sowie den Datenaustausch», erläutert der Regierungsrat.
Drei Änderungen
Ausgangspunkt der Modernisierung sei das Projekt «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern (NFFS)». Es werde künftig den Sozialdiensten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie den Leistungserbringern im Bereich Arbeitsintegration zur Verfügung stehen und ihnen eine massgebende administrative Entlastung und Beschleunigung der Arbeitsprozesse ermöglichen, wovon in erster Linie die Klientinnen und Klienten profitierten. Der Kanton werde ausserdem durch NFFS eine deutlich verbesserte Datenlage für die Steuerung des Sozialhilfebereichs erhalten. Die Vorlage schaffe insbesondere auch die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) werde die kommunalen Behörden bei deren Aufsichtstätigkeit unterstützen können, indem sie mit Überprüfungskompetenzen ausgestattet werde. Mit der Stärkung der Aufsicht könne der Bedarf nach einem einheitlichen Vollzugsstandard im Kanton umgesetzt werden.
Den dritten wichtigen Pfeiler der Gesetzesvorlage bilde die Einführung eines Selbstbehaltsmodells für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Gemeinden. «Es ist ein Anreizsystem und soll einen Beitrag zur Kostensenkung durch gezielte Massnahmen der Sozialdienste leisten. Der von den Gemeinden künftig in einem begrenzten Umfang zu tragende Selbstbehalt wird dabei vollständig an die Gesamtheit der Gemeinden zurückverteilt», hält der Regierungsrat fest.
Die erste Lesung im Grossen Rat ist gemäss Medienmitteilung für die Herbstsession 2025 vorgesehen.
Einheitliche Gesetze im Sozialwesen
Mit diesem abschliessenden Schritt der Modernisierung des Sozialhilfegesetzes werde die Gesetzeslandschaft im Sozialwesen des Kantons Bern vereinheitlicht. «Diese besteht künftig aus dem Sozialhilfegesetz (SHG), dem Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), dem Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) sowie den dazugehörigen Verordnungen», schreibt der Regierungsrat abschliessend.
PD/MOA