Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung bei Personen mit tiefen Einkommen senken. Auch die «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer soll abgeschafft werden. Diese Umsetzungsschritte der Steuerstrategie des Kantons Bern gehen nun in die Vernehmlassung. Das neue amtliche Bewertungssystem wird in einer separaten Gesetzesrevision überarbeitet.
Die aktuelle Steuerstrategie des Kantons Bern sieht vor, dass sich die Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen im Quervergleich in Richtung Mittelfeld aller Schweizer Kantone bewegt. Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, habe er dazu Steueranlagesenkungen für natürliche und juristische Personen im Umfang von 200 bzw. 100 Millionen Franken bis 2030 in Aussicht gestellt. Per 2024 wurden davon bereits 40 Millionen Franken bei den juristischen Personen und per 2025 80 Millionen Franken bei den natürlichen Personen umgesetzt.
Tiefe Einkommen im Visier
Besonderer Handlungsbedarf habe der Regierungsrat bei tiefen Einkommen festgestellt. Die Belastungsunterschiede zwischen verschiedenen Einkommensschichten könnten aber nicht über die Steueranlage verändert werden, dazu sei eine Steuergesetzrevision nötig. Mit der nun vorliegenden und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedeten Revision beantrage der Regierungsrat deshalb eine Senkung der Tarifstufen bei tiefen Einkommen und gleichzeitig eine merkliche Erhöhung des sogenannten «Abzugs für bescheidene Einkommen». «Damit können spürbare steuerliche Entlastungen für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen erreicht werden», so die Kantonsregierung.
Progression soll durch Entlastungen abgefedert werden
In Bezug auf die Glättung der Progression präsentiert der Regierungsrat in der Vernehmlassung eine Variante, in der – wie in der Steuerstrategie vorgesehen – Entlastungen von rund 190 Millionen Franken auf Stufe Kanton eingesetzt werden sollen (inkl. Gemeinden knapp 300 Mio. Franken), und eine weniger weitgehende Variante mit 130 Millionen Franken (inkl. Gemeinden knapp 200 Mio. Franken), welche einer Planungserklärung des Grossen Rates entspricht, wie es weiter heisst. Bei einer Glättung der Progression will der Kanton erreichen, dass Steuersätze weniger steil ansteigen: Es soll verhindert werden, dass Steuerzahlende, die in höhere Einkommensstufen rutschen, plötzlich einen viel höheren Steuersatz zahlen müssen.
Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer
Weiter sieht die Steuerstrategie als Ziel eine Gleichbehandlung der Geschlechter, aber auch die Gleichbehandlung aller Personen unabhängig des Zivilstandes vor. Die bernische Vermögenssteuer weist heute eine «Heiratsstrafe» auf, weil die Steuerfreigrenze von 100’000 Franken, wie sie unverheirateten Personen zusteht, bei verheirateten Personen nicht doppelt gewährt wird. Der Regierungsrat sieht deshalb für verheiratete Personen zukünftig eine Freigrenze von 200’000 Franken vor, wie die Regierung schreibt.
Die Heiratsstrafe beschäftigt aktuell auch national: Vergangene Woche hat der Nationalrat mit knapper Mehrheit die Individualbesteuerung beschlossen. So sollen zukünftig auch verheiratete Paare zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Neues amtliches Bewertungssystem in separater Gesetzesrevision
Die Einführung eines neuen amtlichen Bewertungssystems (wir haben berichtet) werde nicht mit der vorliegenden Steuergesetzrevision 2027, sondern in einer separaten, späteren Steuergesetzrevision umgesetzt, teilt die Regierung mit. Einerseits sei eine separate Revision einzig für das amtliche Bewertungssystem sachlich angezeigt. Eine Umsetzung der Steuerstrategie und des Projekts «NewAB» in derselben Revision würde den Gesetzgebungsprozess überladen. Andererseits hätten sich die für die Umsetzung notwendigen Datenlieferungen von externen Stellen verzögert, weshalb eine Umsetzung mit der Steuergesetzrevision 2027 noch nicht möglich gewesen wäre.
Vernehmlassungsverfahren wird eröffnet
Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2027 dauert vom 20. September 2024 bis am 20. Dezember 2024. Die Unterlagen können online unter www.e-mitwirkung.apps.be.ch eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermögliche eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.
PD/JOP