Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) per 1. September 2026 in Kraft zu setzen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Nach neuem Recht würden erweiterte Informations- und Meldepflichten für die Behörden gelten und die Rechte der ...
Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) per 1. September 2026 in Kraft zu setzen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Nach neuem Recht würden erweiterte Informations- und Meldepflichten für die Behörden gelten und die Rechte der betroffenen Personen würden klarer definiert. Zudem werde die Aufsicht über den Datenschutz bei der kantonalen Datenschutzbehörde zentralisiert. Einzig die Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun würden eigene Aufsichtsbehörden behalten. Zum gleichen Zeitpunkt solle auch die Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV) in Kraft treten, welche unter anderem neue Ausführungsbestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten durch beauftragte Dritte und zur Bekanntgabe im Ausland enthält.
PD/AMO