Saanen entscheidet über weitere Millionen für die BDG
01.09.2026 PolitikDie ausserordentliche Gemeindeversammlung von Saanen rückt näher. Bei zwei Geschäften rund um die Bergbahnen Destination Gstaad AG geht es um viel Geld und die weitere Entwicklung zentraler Infrastruktur. Der «Anzeiger von Saanen» hat die wichtigsten Fragen ...
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Saanen rückt näher. Bei zwei Geschäften rund um die Bergbahnen Destination Gstaad AG geht es um viel Geld und die weitere Entwicklung zentraler Infrastruktur. Der «Anzeiger von Saanen» hat die wichtigsten Fragen zusammengetragen und bei den Beteiligten nachgefragt.
MAXIME VÖGELE
Worum geht es bei der Vorlage?
Beim Traktandum zum Nachkredit des Investitionsbeitrags für die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) handelt es sich um einen Anschluss an den Finanzierungsentscheid zum Projekt Hornberg-Horneggli von 2022. Damals sicherte die Gemeinde Saanen der BDG einen Investitionsbeitrag von 40 Prozent der Projektkosten beziehungsweise einen Betrag von maximal 36 Millionen Franken zu. Grundlage waren damalige Gesamtkosten von 90 Millionen Franken.
Mittlerweile sind die Gesamtkosten auf 120 Millionen Franken gestiegen. Der Gemeinderat beantragt deshalb, den maximalen Investitionsbeitrag der Gemeinde von 36 auf 48 Millionen Franken zu erhöhen. Der Anteil der Gemeinde bleibt damit bei 40 Prozent, aufgrund der höheren Gesamtkosten wird jedoch ein Nachkredit von maximal 12 Millionen Franken notwendig.
Was umfasst das Projekt Hornberg-Horneggli?
Das Projekt Hornberg-Horneggli umfasst verschiedene Erneuerungen und Modernisierungen im Gebiet Saanenmöser–Schönried. Im Zentrum stehen der Ersatz der Hornegglibahn inklusive Parkhaus, der Ersatz der Hornbergbahn sowie eine Speicherseeerweiterung am Hornberg. Im Rahmen des Gesamtprojekts sind zudem neue Mountainbike-Trails vorgesehen. Diese sind jedoch nicht Bestandteil des aktuellen Geschäfts an der Gemeindeversammlung. Die Federführung für letzteres liegt bei Gstaad Saanenland Tourismus (GST), das die Realisierung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Saanen vorantreibt. Mit der Erneuerung der Infrastruktur soll das Gebiet für den Winter- und Sommertourismus weiterentwickelt werden.
Der GST sieht darin eine Verbindung von Investitionen in die Winterinfrastruktur mit der Weiterentwicklung des Sommerangebots. Davon sollen laut Tourismusdirektor Flurin Riedi nicht nur Gäste profitieren: «Die Investitionen stärken somit nicht nur den Tourismus, sondern leisten auch einen Beitrag zur Attraktivität und Lebensqualität für die Einheimischen.»
Warum sind die Kosten gestiegen?
Seit der Projektstudie von 2021 sind fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich verschiedene Faktoren verändert, so seien die Bau- und Materialpreise gestiegen. «Die weltpolitische Lage hat zu zusätzlichen, schwer vorhersehbaren Preissteigerungen geführt», schreibt die BDG. Die Gemeinde nennt insbesondere die gestiegenen Stahlpreise sowie die Konsolidierung von Bergbahnherstellern, die zu einer faktischen Monopolstellung geführt habe, als weitere Kostentreiber.
Hinzu kommen laut BDG komplexere und langwierigere Bewilligungsprozesse: Anforderungen von Bund und Kanton, Umweltauflagen und neue Verordnungen hätten weitere Prüfungen, Gutachten und Abklärungen notwendig gemacht und bringen somit Kostensteigerungen mit sich.
Können durch Anpassungen am Projekt Kosten gespart werden?
Laut BDG wurde mit Projektanpassungen bereits auf die höheren Kosten reagiert. So wurden Anpassungen beim geplanten Parkhaus vorgenommen, auf eine Kombibahn verzichtet und die Garagierung von der Mittelzur Bergstation verlegt sowie die Mittelstation auf eine reine minimale technische Station redimensioniert.
Beim Parkhaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Dabei handle es sich laut BDG um eine Bewilligungsvoraussetzung. Ein Teil der heutigen Parkplätze befindet sich auf einem Flachmoor. Das Parkieren dort werde nur noch geduldet, solange das neue Projekt in Planung sei. «Weitere substanzielle Kürzungen würden das Projekt in seiner Funktionalität und langfristigen Tragfähigkeit gefährden», hält die BDG fest.
Auch der Gemeinderat habe seinerseits Alternativen zur Finanzierung der Mehrkosten intensiv diskutiert. «Das nun vorliegende Geschäft ist das Resultat aus diesen Arbeiten.»
Wo steht das Projekt heute?
Mit der Zustimmung der Gemeindeversammlung vom 4. April 2025 zur Überbauungsordnung Nr. 88 wurden die raumplanerischen Voraussetzungen für das Projekt geschaffen. Gegen die Überbauungsordnung ist derzeit noch eine private Einsprache hängig. Die Teilneuauflage mit Detailanpassungen wurde von der Gemeinde genehmigt und liegt beim Kanton zur Genehmigung, teilt die BDG mit.
Auch beim Plangenehmigungsverfahren für die Seilbahnanlagen ist das Projekt einen Schritt weiter: Die BDG hat Teil 1 des Dossiers beim Bund eingereicht. Bis auf eine Ausnahme haben laut BDG alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dem Projekt zugestimmt. Die Leitverfügung wird laut aktuellem Zeitplan im September 2026 erwartet.
Die Unterlagen für den neuen Speichersee Hornberg liegen ebenfalls beim Kanton zur Bewilligung. Der Baustart ist für Frühling 2027 vorgesehen. Als erste Bauetappe des Gondelbahnprojekts soll das Parkhaus folgen, dessen Baustart für Herbst 2027 vorgesehen ist.
Was macht die BDG, um die gesamte Finanzierung für das Projekt zu sichern?
Die 120 Millionen Franken Projektkosten sollen zu 40 Prozent von der BDG, zu 40 Prozent von der Gemeinde Saanen und zu 20 Prozent von Dritten getragen werden. Das entspricht 48 Millionen Franken für die BDG, 48 Millionen für die Gemeinde und 24 Millionen für Dritte.
Den Eigenanteil der BDG ermöglichen laut Angabe insbesondere die Mehreinnahmen aus dem Magic Pass: «Ohne diese Mehreinnahmen könnte die BDG das Projekt nicht stemmen.» Um den vorgesehenen Anteil Dritter von 24 Millionen Franken zu erreichen, ist zudem eine Aktienkapitalerhöhung geplant. Bestehende Aktionäre beabsichtigen laut BDG, sich daran zu beteiligen.
Was sind die Folgen von einem Ja bzw. einem Nein an der Gemeindeversammlung?
Wird der Nachkredit von maximal 12 Millionen Franken an der Gemeindeversammlung genehmigt, erhöht sich der zugesicherte Investitionsbeitrag der Gemeinde von maximal 36 auf maximal 48 Millionen Franken. Laut BDG könnte das Projekt damit wie geplant weitergeführt werden.
Ein Ja zum Nachkredit allein sichert den Baustart jedoch noch nicht. Voraussetzung der Gemeinde ist, dass zunächst eine Finanzierung von mindestens 100 Millionen Franken verbindlich nachgewiesen werden kann. Dieser Betrag ist für die Hornegglibahn inklusive Parkhaus sowie den Speichersee vorgesehen.
Bei einem Nein fällt die zusätzliche Finanzierung durch die Gemeinde weg. Dies hätte laut BDG auch Auswirkungen auf die geplante Aktienkapitalerhöhung und die bisherigen Zusagen.
Der Gemeinderat erachtet den Entscheid als wichtig. Ohne die Hornegglibahn könne das Skigebiet in diesem Bereich nicht mehr funktionieren, die Speicherseeerweiterung sei für einen rechtzeitigen Saisonstart wichtig. «Ein Nein zu diesem Nachkredit würde die Realisierung des Projektes massiv verzögern oder gar verunmöglichen», hält Kurt Gyger, Abteilungsleiter Finanzen, fest. Aus Sicht von GST würde eine Ablehnung zudem die Weiterentwicklung der Destination bremsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen alpinen Regionen schwächen.
Auch der Hotelierverein Gstaad-Saanenland unterstützt den Nachkredit. Für ihn steht dabei vor allem die langfristige Sicherung des Skibetriebs im Zentrum. «Wenn wir den Wintertourismus und die damit verbundene Wertschöpfung nachhaltig sichern wollen, müssen wir bereit sein, die dafür notwendige Infrastruktur heute zu schaffen», hält Christof Huber, Präsident Hotelierverein Gstaad-Saanenland, fest.
WAS IST EIN PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN?
Das Plangenehmigungsverfahren ist ein Bewilligungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturen – im Fall des Projekts Hornberg-Horneggli für die Seilbahnanlagen. Der Bund prüft dabei unter anderem, ob das Projekt den technischen Vorgaben entspricht, die Rechte von Betroffenen berücksichtigt und die gesetzlichen Vorgaben zu Raumplanung, Umwelt- und Heimatschutz eingehalten werden.
Die raumplanerischen Voraussetzungen für das Projekt wurden mit der Abstimmung vom 4. April 2025 geschaffen. Mit der Überbauungsordnung wurde festgelegt, welches Gebiet wie genutzt werden darf.
Die BDG hat vor Kurzem Teil 1 des Plangenehmigungsdossiers beim Bund eingereicht. Es umfasst 330 Dokumente und 163 Pläne mit einem digitalen Datenvolumen von mehr als 1,6 Gigabyte. Im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen inzwischen auch Bauprofile im Gebiet der geplanten Talstation. Sie machen vor Ort die Lage und Dimensionen der vorgesehenen Gebäude sichtbar. Die Profile bedeuten jedoch nicht, dass bereits eine Baubewilligung vorliegt.
Die Leitverfügung wird laut aktuellem Zeitplan im September 2026 erwartet. Darin legt die verfahrensleitende Behörde fest, welche Amts- und Fachstellen das Projekt beurteilen. Mit der Leitverfügung wird noch keine Baubewilligung erteilt, sie ist ein weiterer Schritt im Plangenehmigungsverfahren.
Anschliessend prüfen die zuständigen Stellen das Projekt. Durch die Plangenehmigungsverfügung liegt für die Seilbahnanlagen anschliessend eine Baubewilligung vor.
MAV
1,1 Millionen für die Planung des Chinderhuus Ebnit
Neben den Geschäften rund um die BDG behandelt die ausserordentliche Gemeindeversammlung weitere Traktanden. Eines davon betrifft das Chinderhuus Ebnit: Zur Abstimmung steht ein Investitionsbeitrag von 1,1 Millionen Franken an die Planung eines Neubaus.
MAXIME VÖGELE
Das Chinderhuus Ebnit plant einen Neubau am bisherigen Standort in Gstaad. Die Gemeindeversammlung entscheidet über einen Investitionsbeitrag von 1,1 Millionen Franken an die Planungskosten. Damit sollen Vor- und Bauprojekt, Detailstudien und das Baubewilligungsverfahren finanziert werden.
Das bestehende Gebäude ist bereits über 100 Jahre alt. Eine fachliche Begutachtung habe ergeben, dass es die heutigen Standards nicht mehr erfüllt. Um die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesamts für Justiz, des kantonalen Jugendamts sowie der Bildungs- und Kulturdirektion erfüllen zu können, wurde ein Neubau als beste Lösung evaluiert. Aus Sicht des Chinderhuus würde der Neubau zudem ermöglichen, die Leistungsangebote im Saanenland langfristig sicherzustellen. «Die heutigen rund fünfzig Arbeitsplätze bleiben erhalten und die Einrichtung kann sich auch für die kommenden Generationen bedarfsgerecht weiterentwickeln», schreibt Patric Bill, Institutionsleiter Chinderhuus Ebnit, auf Anfrage dieser Zeitung.
Neben der Kita und dem Heimbereich bietet das Chinderhuus heute auch verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien an und ist damit ein wichtiges Kompetenzzentrum in der Region. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Kita-Plätzen. Mit dem Neubau sollen am Standort Gstaad deshalb rund 30 statt bisher 16 Plätze geschaffen werden. «Eine Kindertagesstätte im Saanenland zu haben, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch wirklich gelebt werden kann, ist essenziell wichtig», sagt Daniel Bühler,Abteilungsleiter Soziales der Gemeinde Saanen.
Der vorliegende Antrag betrifft ausschliesslich einen Investitionsbeitrag von 1,1 Millionen Franken an die Planungskosten. Über den Beitrag der Gemeinde an die eigentlichen Baukosten wird jedoch erst später entschieden. Der Verein Chinderhuus Ebnit könne als Non-Profit-Organisation die Planung nicht selbst finanzieren. «Ein Entscheid über die Baukosten kann erst gefällt werden, wenn genauere Kostenschätzungen vorliegen», schreibt Daniel Bühler.
Die Erläuterungen zu allen Geschäften der Gemeindeversammlung Saanen finden sie im «Anzeiger von Saanen» vom 25. August.
LEISTUNGSVEREINBARUNG BDG: LÄNGERE LAUFZEIT, GLEICHER BETRAG
Neben dem Nachkredit für das Projekt Hornberg-Horneggli stimmt die Gemeinde Saanen auch über eine neue Leistungsvereinbarung mit der BDG ab.
Die bestehende Leistungsvereinbarung läuft Ende 2026 nach vier Jahren aus. Der Gemeinderat beantragt nun eine neue Vereinbarung für die Jahre 2027 bis 2032. Der jährliche Beitrag der Gemeinde soll unverändert bei 3,8 Millionen Franken bleiben. Die längere Laufzeit soll der BDG laut der Gemeinde Saanen mehr Planungssicherheit geben und die Beschaffung von neuem Fremdkapital gegenüber Kapitalgebern erleichtern.
Mit diesen 3,8 Millionen Franken werden verschiedene Leistungen der BDG mitfinanziert. Dazu gehören der Sommerbetrieb und die kostenlosen Jahreskarten für 6- bis 15-Jährige mit Wohnsitz in der Gemeinde Saanen. Ein Teil des Betrags dient zudem dazu, Abschreibungen auf Ersatzinvestitionen – etwa für Beschneiungsanlagen, Fahrzeuge oder Infrastrukturanlagen – mitzufinanzieren. Die Weiterführung der Beiträge ist auch notwendig, damit die BDG ihren Eigenanteil von 40 Prozent am Projekt Hornberg-Horneggli finanzieren kann.
Werden sowohl die neue Leistungsvereinbarung als auch der Nachkredit angenommen, würde die Gemeinde von 2027 bis 2032 jährlich insgesamt 9,4 Millionen Franken für die BDG aufwenden. Diese Summe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 3,8 Millionen Franken aus der Leistungsvereinbarung und 5,6 Millionen Franken für den Investitionsbeitrag an das Projekt. Von diesen 5,6 Millionen werden bereits heute jährlich 3,6 Millionen Franken auf ein Sperrkonto einbezahlt. Mit einem Ja zum Nachkredit kämen jährlich weitere 2 Millionen Franken dazu.
Die Gemeinde hält fest, dass die jährlichen 9,4 Millionen Franken ihre Liquidität erheblich belasten würden. Der Betrag entspricht laut Gemeinderat ungefähr dem Ertrag von drei Steuerzehnteln. «Die Liquiditäts- bzw. Fremdkapitalsituation der Gemeinde ist aktuell jedoch sehr gut, weshalb diese erhebliche Belastung voraussichtlich dennoch finanziert werden kann», schreibt Kurt Gyger auf Anfrage.
MAV



