Am 29. und 30. April 2025 finden die jährlichen Tunnelreinigungen der kleinen Umfahrung Gstaad und der Nordumfahrung Saanen statt, wie die Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern in einer Medienmitteilung schreibt. Die Teilstrecke kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis ...
Am 29. und 30. April 2025 finden die jährlichen Tunnelreinigungen der kleinen Umfahrung Gstaad und der Nordumfahrung Saanen statt, wie die Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern in einer Medienmitteilung schreibt. Die Teilstrecke kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel, ist von Dienstag, 29. April, 19.30 Uhr, bis Mittwoch, 30. April, 5 Uhr, gesperrt. Die Sperrung der Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse bis Amtshauskreisel, dauert von Dienstag, 29. April, 18 Uhr bis Mittwoch, 30. April, 5 Uhr. Umleitungen werden signalisiert.
Kanton Bern stärkt die Energieversorgung: Leistungsaufträge für
Netzbetreiber
Wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmmitteilung schreibt, setzen immer mehr Bernerinnen und Berner auf erneuerbare Energielösungen wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen sowie E-Ladestationen und beantragen mit einem Gesuch, dass ihre Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird. Die steigende Zahl von Gesuchen für Netzanschlüsse habe im vergangenen Jahr zu Wartezeiten geführt. In der Schweiz gibt es keine verbindliche Frist, innerhalb derer Netzbetreiber die Gesuche bearbeiten müssen. Zuständig sind die Kantone, wenn die Netzbetreiber ihren Anschlusspflichten nicht nachkommen. Um diese Situation zu verbessern, habe der Kanton Bern nun Massnahmen ergriffen: Das Amt für Umwelt und Energie habe den Netzbetreibern Leistungsaufträge erteilt. Damit setze der Kanton verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Netzanschlussgesuchen, beschleunige die Abläufe und schaffe Planungssicherheit für alle Beteiligten, so die WEU weiter.
«Die Fristen gelten, wenn alle Unterlagen vollständig sind, der Anschluss über ein mit Elektrizität erschlossenes Grundstück erfolgt und die vorhandene Netzkapazität ausreicht», informiert der Kanton.
Für Anlagen bis und mit 30 Kilovolt-Ampere (kVA) Nennleistung beantrage man:
– für technische Anschlussgesuche 20 Arbeitstage
– für Installationsanzeigen und Apparatebestellungen 15 Arbeitstage
Für grössere Anlagen gebe es eine Informationspflicht nach 20 Arbeitstagen, jedoch keine verbindlichen Fristen für die Bewilligungen.
PD/AMO