So ist die Gemeinde für Engpässe beim Trinkwasser gerüstet
21.08.2026 RegionTrinkwasserverunreinigungen sind in der Gemeinde Saanen selten – ganz ausschliessen lassen sie sich jedoch nicht. Ein Ereignis Mitte Mai in Saanenmöser–Schönried zeigte, welche Massnahmen im Ernstfall greifen: vom Abkochgebot über die Desinfektion des Leitungsnetzes bis ...
Trinkwasserverunreinigungen sind in der Gemeinde Saanen selten – ganz ausschliessen lassen sie sich jedoch nicht. Ein Ereignis Mitte Mai in Saanenmöser–Schönried zeigte, welche Massnahmen im Ernstfall greifen: vom Abkochgebot über die Desinfektion des Leitungsnetzes bis zur laufenden Kontrolle der Wasserqualität. Dauert ein Versorgungsengpass länger, kommt die Notversorgung zum Zug. Ab dem vierten Tag müssen mindestens vier Liter Trinkwasser pro Person und Tag bereitgestellt werden, ab dem sechsten Tag 15 Liter. Für die ersten drei Tage empfiehlt die Gemeinde deshalb einen persönlichen Notvorrat von mindestens neun Litern Trinkwasser pro Person.
Drei Tage ohne sauberes Trinkwasser – und dann?
Wenn wir Durst haben, drehen wir den Wasserhahn auf, füllen ein Glas oder einen Krug und trinken bedenkenlos. Wir nutzen das Leitungswasser auch fürs Kochen, Gemüse- oder Salatwaschen. Oft merken wir erst, wie oft wir pro Tag den Wasserhahn aufdrehen, wenn das kostbare Gut nicht mehr fliesst oder wir das Wasser vor Gebrauch abkochen müssen. Wie läuft es genau ab, wenn Trinkwasser nicht mehr geniessbar ist – vielleicht gar über mehrere Tage? Wir haben bei Philippe Becker, Abteilungsleiter Infrastrukturen der Gemeinde Saanen, nachgefragt.
ANITA MOSER
Mitte Mai kam es im Gebiet Saanenmöser– Schönried aufgrund von Gülle zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Kommt das öfter vor?
Nein, solche Ereignisse sind selten. Unsere Wasserversorgung ist grundsätzlich gut geschützt und wird laufend überwacht. Einzelereignisse lassen sich jedoch nie vollständig ausschliessen. Ob es sich tatsächlich um Gülle handelte, ist derzeit noch Gegenstand laufender Untersuchungen. Gemeinsam mit der zuständigen Amtsstelle des Kantons Bern und dem von der Gemeinde Saanen beauftragten Hydrogeologen werden die Ursachen abgeklärt.
Aus welchen Ursachen kann eine Trinkwasserverunreinigung sonst noch vorkommen?
Als Ursachen kommen sowohl mikrobiologische als auch chemische Verunreinigungen in Frage. Auch Naturereignisse wie Murgänge, Hochwasser oder längere Trockenperioden können die Wasserqualität beeinträchtigen. Darüber hinaus kann es unabhängig von der Wasserqualität zu Unterbrüchen in der Versorgung kommen, beispielsweise aufgrund technischer Störungen in Pumpwerken oder Reservoiren oder durch den Ausfall von Quellen und Grundwasserfassungen.
Wie läuft das Prozedere in so einem Fall ab? Wie kommt die Gemeinde zu den Informationen?
Unsere Trinkwasserversorgung wird technisch und organisatorisch laufend überwacht. Beim Ereignis Mitte Mai waren Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein erster Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung. Umgehend wurden Wasserproben entnommen und untersucht. Diese waren unauffällig. Zudem wurden Geschmacksprüfungen durchgeführt. Da unsere UV-Desinfektionsanlage sehr effizient arbeitete, lösten die technischen Warnsysteme keinen Alarm aus, weil keine Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde. Die anschliessenden Laboruntersuchungen zeigten, dass zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitlich relevante Verunreinigung vorlag, sondern lediglich eine geschmackliche Beeinträchtigung.
Sobald die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung nicht mehr erfüllt sind oder die Versorgung unterbrochen wird, müssen entsprechende Massnahmen eingeleitet werden. Im vorliegenden Fall wurde die betroffene Quelle umgehend vom Versorgungsnetz getrennt.
Was passiert danach?
Zunächst wird abgeklärt, ob eine akute Gesundheitsgefährdung besteht. Im Mai wurde vorsorglich ein Abkochgebot erlassen. Zusätzlich wurde das betroffene Versorgungsnetz umgehend gespült und vorsorglich mit Chlor desinfiziert. Parallel dazu wurden weitere Wasserproben entnommen und untersucht sowie die zuständigen Behörden informiert. Erst nachdem sämtliche mikrobiologischen und chemischen Untersuchungsergebnisse unauffällig waren, wurde die Trinkwasserversorgung wieder freigegeben.
Wie wird die Bevölkerung informiert und in welchem Zeitrahmen?
«Alertswiss» ist ein wichtiges Instrument zur Information der Bevölkerung. Die Nationale Alarmzentrale betreibt die Plattform und erhält Meldungen von Kantonen, Gemeinden und Führungsorganen. Situativ wird entschieden, welche weiteren Informationskanäle zum Einsatz kommen.
Welche sind das?
Bei einer akuten Gefährdung informiert die Gemeinde die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Zivilschutz so rasch als möglich. Ergänzend können Flugblätter, Lautsprecherdurchsagen oder Tür-zu-Tür-Informationen eingesetzt werden. Bei besonders gravierenden Gefährdungslagen kann zudem der allgemeine Sirenenalarm ausgelöst werden, um die Bevölkerung rasch zu warnen.
Wie oft wird das Trinkwasser kontrolliert, bevor es wieder zum Trinken/Kochen freigegeben wird?
Die Freigabe erfolgt in Abstimmung mit dem Kantonalen Labor und basiert auf mehreren untersuchten Proben. Aufgrund der Grösse der Trinkwasserversorgung betreibt die Gemeinde Saanen zusätzlich ein eigenes Labor, das ergänzende Kontrollen ermöglicht. Im vorliegenden Fall wurde das Trinkwasser entsprechend doppelt überprüft und erst wieder freigegeben, nachdem sämtliche Untersuchungsergebnisse unauffällig waren und keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung mehr bestanden.
Unabhängig von solchen Ereignissen wird die Trinkwasserqualität fortlaufend überwacht und mithilfe mikrobiologischer und chemischer Proben kontrolliert. Zusätzlich führt das Kantonale Labor unangemeldete amtliche Kontrollen durch.
Wer haftet, wenn jemand krank wird – vielleicht weil er/sie die Info nicht bekommen hat?
Die Wasserversorgung der Gemeinde Saanen ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Bei Verdachtsfällen sind unverzüglich geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen und die Bevölkerung angemessen zu informieren.
Eine lückenlose Erreichbarkeit jeder einzelnen Person kann jedoch nicht gewährleistet werden. Allfällige Haftungsfragen sind daher jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen und können nicht generell beantwortet werden.
Im Fall von Mitte Mai wurde nach drei Tagen Entwarnung gegeben. Was passiert, wenn es länger dauert? Ab wann stellt die Gemeinde Wasser zur Verfügung?
Wenn ein Abkochgebot nicht ausreicht oder eine Versorgungsunterbrechung länger andauert, wird eine Notversorgung vorbereitet und bei Bedarf zeitnah umgesetzt. Ziel ist es, die erforderlichen Massnahmen möglichst rasch einzuleiten und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dabei werden die Führungsorgane (GFO/RFO) als subsidiäre Unterstützung beigezogen.
In solchen Situationen kommen die Konzepte der «Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen» zur Anwendung. In einer Notlage wird die Bevölkerung während der ersten drei Tage angehalten, ihren persönlichen Notvorrat zu nutzen, während die Wasserversorgung alles daransetzt, die Trinkwasserversorgung so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Ab dem vierten Tag müssen mindestens vier Liter Trinkwasser pro Person und Tag zur Verfügung gestellt werden. Ab dem sechsten Tag erhöht sich diese Mindestmenge auf 15 Liter pro Person und Tag. Für Spitäler, Pflegeheime sowie weitere Einrichtungen und Betriebe mit lebenswichtigen Aufgaben gelten entsprechend höhere beziehungsweise bedarfsgerechte Mindestmengen.
Und wie und wo würde die Gemeinde der Bevölkerung Wasser zur Verfügung stellen?
Die oberste Priorität besteht darin, die Trinkwasserversorgung über die bestehende Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Je nach Ereignis werden betroffene Netzabschnitte vom übrigen Versorgungsnetz getrennt und die Versorgung über alternative Wasserressourcen sowie bestehende Leitungen, Reservoirs und Pumpwerke sichergestellt.
Ist eine Versorgung über das Leitungsnetz nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich, richtet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Gemeindeführungsorganen (GFO/RFO) zentrale Trinkwasserabgabestellen ein. Die Bevölkerung kann dort Trinkwasser im Holprinzip mit eigenen, sauberen Behältnissen beziehen.
Für den Transport des Trinkwassers kommen je nach Situation lebensmitteltaugliche Tankfahrzeuge (z.B. Milchtankwagen), mobile Trinkwasserbehälter oder temporäre Trinkwasserleitungen zum Einsatz. Welche Massnahmen umgesetzt werden, richtet sich nach Art, Ausmass und Dauer des Ereignisses sowie nach den verfügbaren Infrastrukturen.
Was raten Sie der Bevölkerung?
Wir empfehlen der Bevölkerung, gemäss den Empfehlungen des Bundes – «Kluger Rat – Notvorrat» – einen persönlichen Notvorrat mit mindestens neun Litern Trinkwasser pro Person anzulegen. Diese Menge deckt den Bedarf für Trinken und Kochen während der ersten drei Tage.
Es ist zudem ratsam, den Notvorrat durch haltbare Lebensmittel sowie wichtige Alltagsgüter wie Medikamente, Hygieneartikel, eine Taschenlampe, Batterien und Bargeld zu ergänzen.
Auch wenn wir alles daran setzen, die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Saanen jederzeit zuverlässig sicherzustellen, stärkt ein persönlicher Notvorrat die Eigenvorsorge und hilft, aussergewöhnliche Ereignisse oder kurzfristige Versorgungsunterbrüche sicher zu überbrücken.


