Seit dem 1. Januar 2026 können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung realisiert werden, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung schreibt. Statt eines Baubewilligungsverfahrens genüge neu ein ...
Seit dem 1. Januar 2026 können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung realisiert werden, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Medienmitteilung schreibt. Statt eines Baubewilligungsverfahrens genüge neu ein Meldeverfahren über eBau. Grundlage sei die revidierte Raumplanungsgesetzgebung des Bundes.
Das neue Merkblatt «Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden im Meldeverfahren» halte die Kriterien fest, unter denen Solaranlagen an Fassaden baubewilligungsfrei im Meldeverfahren umgesetzt werden können. Für Solaranlagen an Fassaden von Kulturdenkmälern und schützenswerten Objekten (K-Objekte) würden weiterhin erhöhte Gestaltungsanforderungen gelten, sodass in diesen Fällen eine Baubewilligung erforderlich bleibe, so die WEU.
Das Merkblatt ergänze die kantonalen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» und sei von den zuständigen Direktionen erarbeitet worden. Es unterstütze bei der einheitlichen Anwendung der Vorschriften des Bundes und schaffe Klarheit für Bauherrschaften, Planende und Gemeinden.
PD/AMO