Ob Steillagenbeiträge an landwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt werden oder nicht, soll künftig durch den Anteil der Mähwiesen bestimmt werden. Eine Motion des Parlaments kritisiert, dass die Bewirtschaftung steiler Flächen unzureichend ...
Steile Hänge – flache Entschädigung
27.11.2025 LandwirtschaftOb Steillagenbeiträge an landwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt werden oder nicht, soll künftig durch den Anteil der Mähwiesen bestimmt werden. Eine Motion des Parlaments kritisiert, dass die Bewirtschaftung steiler Flächen unzureichend entschädigt wird.
IN KÜRZE
• Steillagenbeitrage werden vom Bund bezahlt, da die Bewirtschaftung der steilen Mähwiesen für landwirtschaftliche Betriebe zusätzlichen Aufwand erfordert.
• Bisher wurde ein Steillagenbeitrag ausbezahlt, wenn Mähwiesen mit einer Hangneigung ab ≥ 35 Prozent im Verhältnis zur ganzen landwirtschaftlichen Nutzfläche über 30 Prozent entspricht.
• Die Motion fordert nun, dass die Berechnung im Verhältnis zur gesamten Mähwiese bemessen werden soll, anstatt der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
JONATHAN SCHOPFER
«Zahlreiche Betriebe erhalten keine oder nur unzureichende Zahlungen für den geleisteten Aufwand», heisst es im Motionstext. Und obwohl der Bund einen Steillagenbeitrag auszahlt, soll dieser nach dem Willen des Parlaments anders berechnet werden als bisher. «Der Steillagenbeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen» lautet der Titel der Motion.
Im Ständerat wurde sie mit 36 zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Im Nationalrat fiel das Ergebnis mit 166 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen auch klar aus. Der Bundesrat ist nun beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Bisherige Berechnung
Der Steillagenbeitrag wird pro Hektare Fläche ausgerichtet, die eine Hangneigung von über 35 Prozent aufweist. Ein Betrieb hat jedoch erst Anspruch auf Steillagenbeiträge, wenn der Anteil der steilen Mähwiesen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) mindestens 30 Prozent beträgt.
Die geforderte Änderung:
Neu soll nicht mehr die gesamte LN in die Berechnung einbezogen werden, sondern die Fläche der Mähwiesen. Der Motionstext drückt es folgendermassen aus: «Deshalb soll künftig der Anteil von Steillagen an der gesamten Fläche von Mähwiesen auf einem Betrieb zur Berechnung der Steillagenanteile angewendet werden.» Damit sollen Betriebe mit vielen steilen Mähwiesen gerechter entschädigt werden. Gemäss Schätzungen würde die beantragte Anpassung jährlich rund 5,3 Millionen Franken Mehrkosten verursachen. Das Agrarbudget soll dementsprechend aufgestockt werden.
Auch im Saanenland ein Thema
Erich von Siebenthal forderte schon 2014 im Rahmen der Agrarpolitik 14– 17 – welche vom Bund konkrete Massnahmen für die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft festlegt –, dass der Steillagenbeitrag nach dem Anteil der Mähwiesen berechnet werden sollte. «Da LN zum Beispiel auch Wiesenland beinhaltet, das nicht gemäht wird, kommen aktuell viele Betriebe nicht auf die nötigen 30 Prozent, obwohl sie viele steile Mähwiesen haben. Das ist unfair», so der Alt-Nationalrat.
Auch David Perreten, Präsident der Landwirtschaftlichen Vereinigung Saanenland, begrüsst die Motion. «Praktisch alle Betriebe im Saanenland besitzen Mähwiesen mit einer Hangneigung von 35 Prozent und mehr», sagt Perreten und fügt hinzu: «Die steilen Mähwiesen erfordern einen hohen Arbeitsaufwand. Natürlich verfügen wir heute über mechanische Geräte, aber die Bewirtschaftung ist deutlich intensiver – besonders, wenn der Boden feucht ist.»


