Steuererklärung 2024: jetzt einreichen
07.03.2025 RegionBis 15. März 2025 läuft die erste Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2024. Zwei Monate länger Zeit haben selbstständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte sowie steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, ...
Bis 15. März 2025 läuft die erste Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2024. Zwei Monate länger Zeit haben selbstständig Erwerbstätige, Landwirtinnen und Landwirte sowie steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfachen Gesellschaft beteiligt sind: Für sie läuft die erste Frist bis 15. Mai 2025.
Am einfachsten werde die Steuererklärung in TaxMe-Online mit BE-Login vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht, informiert die Finanzdirektion des Kantons Bern (FIN) in einer Medienmitteilung. Die verlangten Belege könnten direkt beim Online-Ausfüllen hinzugefügt werden – auch mit dem Smartphone. Wer wolle, könne mit Hilfe der Demoversion das Online-Ausfüllen unverbindlich und ohne Konsequenzen testen. Auch die Erklärvideos würden zeigen, wie es funktioniert.
Seit Ende 2024 kann für die Anmeldung im BE-Login AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwendet werden. Ab dem 1. Juli 2025 sei der Wechsel auf AGOV zwingend nötig, um BE-Login weiter nutzen zu können, so die FIN weiter. Über 125’000 Bernerinnen und Berner hätten – Stand Ende Februar – den Wechsel auf AGOV bereits erfolgreich vollzogen.
Informationen zur Steuererklärung: www. taxme.ch. Informationen zu AGOV im Kanton Bern: www.be.ch/agov
Kontrollschilderlagerung:
Klarere Abläufe und weniger Aufwand dank neuer Regelung
Seit dem 1. März 2025 müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) bei der Rückgabe von Kontrollschildern mitteilen, ob diese eingelagert oder entsorgt werden sollen. Mit der neuen Praxis würden die Prozesse effizienter und klarer gestaltet, schreibt die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) in einer Medienmitteilung. Bisher seien die Kontrollschilder bei der Rückgabe automatisch eingelagert worden. Sehr viele Schilder hätten jedoch nach einem bis zwei Jahren wieder ausgelagert und entsorgt werden müssen.
Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter könnten die Kontrollschilder entweder in eine dafür vorgesehene Schildereinwurfbox (Lagern/ Entsorgen) an einem der SVSA-Standorte einwerfen oder die Schilder mit einer Mitteilung per Post retournieren, informiert die SID. Ohne Rückmeldung würden die Schilder entsorgt. Die Lagergebühr betrage 30 Franken, dafür entfalle neu die Gebühr für die Wiederausgabe.
PD/AMO
Weitere Informationen: www.be.ch/schilderlager