Steuergesetzrevision auf Kurs
15.08.2025Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen gestaffelt über die Jahre 2027 und 2028 deutlich senken und eine verbleibende «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abschaffen. «Mit diesen ...
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen gestaffelt über die Jahre 2027 und 2028 deutlich senken und eine verbleibende «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abschaffen. «Mit diesen Massnahmen kann er wichtige Stossrichtungen der bernischen Steuerstrategie umsetzen, welche zukünftig weitere Senkungen der kantonalen Steueranlagen für natürliche und juristische Personen vorsieht», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die Finanzkommission des Grossen Rates (FiKo) habe diese Stossrichtung und die geplante Umsetzung bestätigt. Auch die übrigen Punkte der Vorlage seien im Hinblick auf die erste Lesung in der kommenden Herbstsession des Grossen Rates kaum bestritten. Die einzige Differenz betreffe einen Mehrheitsantrag der FiKo. «Bei der Grundstückgewinnsteuer soll auf Gesuch hin die provisorische Grundstückgewinnsteuer in Rechnung gestellt und bei der Steuerverwaltung zinslos einbezahlt werden können. Der Regierungsrat sieht in dieser Bestimmung keine nennenswerten Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, dafür erhebliche Ressourcenkosten», wie er festhält.
Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!»
Wie die Initiative lehnt der Regierungsrat auch den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» weiterhin ab. Der nach der ersten Lesung überarbeitete Gegenvorschlag der Finanzkommission sehe nunmehr vor, die vorgeschlagenen Regelungen auf Bären und Wölfe zu beschränken. «Diese Beschränkung ändert jedoch nichts daran, dass sowohl der Gegenvorschlag als auch die Initiative in einem Bereich gesetzgebend sein sollen, in dem der Kanton praktisch keine Regelungskompetenz hat», schreibt der Regierungsrat. Zudem hätten die Initiative und der Gegenvorschlag keine Auswirkungen auf den Vollzug im Kanton Bern. Der Gegenvorschlag fordere das, was bereits der aktuellen Praxis entspreche. «Sobald die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben sind (Schadensschwelle), verfügt die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion jeweils den Abschuss.»
PD/MOA