Am Sonntag, 9. Februar befinden die Stimmberechtigten über die Berner Solar-Initiative und den Gegenvorschlag des Grossen Rates. Die Initiative verlangt einen raschen Ausbau der Solarenergie auf Dächern und an Fassaden im Kanton Bern. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag mit einer gezielten Solarpflicht gegenüber.
Die Berner Solar-Initiative sieht eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes vor. Sie verlangt, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen von neuen Bauten und Anlagen künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für bestehende Bauten und Anlagen soll die Solarpflicht dann zum Tragen kommen, wenn ihre Dächer oder Fassaden saniert werden. Die Initiative setzt zudem eine Frist: Spätestens 2040 sollen die geeigneten Flächen bestehender Bauten und Anlagen ausgerüstet sein.
Die Initiantinnen und Initianten wollen mit der Berner Solar-Initiative einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Der rasche Ausbau der Solarenergie im Kanton Bern soll das lokale Gewerbe stärken, Arbeitsplätze schaffen und zur Versorgungssicherheit beitragen.
Gegenvorschlag des Grossen Rates
Der Grosse Rat unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Initiative, den Ausbau der Solarenergie im Kanton Bern zu beschleunigen, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Aus Sicht der Ratsmehrheit gehe die Initiative jedoch zu weit und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. «Der Grosse Rat lehnt die Initiative deshalb ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag mit einer eingeschränkten Solarpflicht gegenüber.»
Der Gegenvorschlag schreibe für neue Bauten eine Solarpflicht vor, schreibt der Grosse Rat weiter. Diese gelte für geeignete Dächer, nicht aber für Fassaden. Für bestehende Bauten sei keine Solarpflicht vorgesehen. Bei Dachsanierungen gelte lediglich eine Meldepflicht mit Nachweis über die Eignung für eine Solaranlage. Zusätzlich enthalte der Gegenvorschlag eine Solarpflicht für gewisse grosse Parkplatzneubauten und Park-and-ride-Anlagen. Aus Sicht der Ratsmehrheit leiste auch der Gegenvorschlag einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klima- und Energieziele von Kanton und Bund. Der Gegenvorschlag sei eine verhältnismässige und praktische Lösung.
Stichfrage entscheidet bei zweimal Ja
Falls das Stimmvolk beide Gesetzesänderungen annimmt, entscheidet die Stichfrage, ob die Berner Solar-Initiative oder der Gegenvorschlag des Grossen Rates in Kraft tritt. Lehnen die Stimmberechtigten sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab, gilt weiterhin das heutige Gesetz.
PD/AMO