Strafanzeige gegen die MOB
13.04.2023 RegionDas Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige gegen die Montreux Berner Oberland Bahn (MOB) eingereicht. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen Eisenbahn-Bauten errichtet habe, ohne über die dafür nötige Bewilligung zu verfügen.
ANITA ...
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige gegen die Montreux Berner Oberland Bahn (MOB) eingereicht. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen Eisenbahn-Bauten errichtet habe, ohne über die dafür nötige Bewilligung zu verfügen.
ANITA MOSER
Im Rahmen seiner Tätigkeit habe das BAV festgestellt, dass die MOB mutmasslich eine bewilligungspflichtige Anlage erstellt habe, ohne über die dafür nötige Bewilligung* zu verfügen, schreibt das BAV in einer Medienmitteilung. Es handelt sich um Anpassungen im Bahnhof Schönried. «Gegenstand der Strafanzeige ist Bauen ohne Plangenehmigung bzw. Baubewilligung (Verstoss gegen Artikel 18 und folgende des Eisenbahngesetzes)», schreibt Andreas Windlinger, Leiter Kommunikation des BAV, auf Anfrage. Unter anderem geht es um die Erhöhung der Perrons. Das BAV hat Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
«Wir haben nichts falsch gemacht»
Die MOB zeigt sich erstaunt über die Anzeige. «Wir haben nichts falsch gemacht», betont Alain Jeanmonod, Generalsekretär der MOB auf Anfrage. Man sei immer im Gespräch gewesen mit dem Kanton, der Gemeinde, aber auch mit dem Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap. «Die Erhöhung der Perrons ist eine Verbesserung», so Jeanmonod. Man habe mit den Arbeiten etwas früher begonnen, um ab Dezember bereit zu sein für ein barrierefreies Einsteigen in die neuen Züge. Diese halten in Schönried. Die Arbeiten am Bahnhof in Schönried dauern derzeit noch an.
Baubewilligung liegt inzwischen vor
Im Februar habe man die Plangenehmigung erhalten, so Jeanmonod. Das BAV bestätigt, dass das Bahnunternehmen die Baubewilligung unterdessen erhalten habe. Mit Auflagen. Diese betreffen im Wesentlichen die Bereiche Bautechnik, Publikumsanlagen sowie die elektrischen Anlagen. «So hat die MOB z.B. das taktil-visuelle Konzept für die weissen Linien für die Sicherheitsabstände und zur Führung der Sehbehinderten vorschriftsgemäss (gemäss dem BAV-Leitfaden Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons) auszugestalten und muss zum Beispiel die vorgeschriebene Geschwindigkeit für Züge mit beladenen Rollböcken reduzieren.»
«Warten auf weitere Schritte»
Wie geht es jetzt weiter? «Gute Frage», sagt Alain Jeanmonod. «Wir warten auf weitere Schritte vom BAV oder von der Staatsanwaltschaft.» Grund zur Sorge habe die MOB nicht. «Wir sind überzeugt, alles richtig gemacht zu haben», betont der Generalsekretär. Man sei jedoch bereit, mit den involvierten Stellen offen und transparent zusammenzuarbeiten. «Das weitere Vorgehen liegt nicht mehr in unseren Händen, darüber muss die Staatsanwaltschaft Bern-Oberland befinden», hält das BAV fest.
*Für die meisten Eisenbahnbauten ist eine Baubewilligung (Plangenehmigung) des BAV notwendig. Im entsprechenden Verfahren stellt das BAV unter anderem sicher, dass die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, der betroffenen Gemeinde und des Umwelt- und Denkmalschutzes berücksichtigt werden und dass die Anlagen die Sicherheitsvorschriften erfüllen.