Thomas Knutti will weniger Vorschriften beim Pflanzenschutz
13.10.2026 PolitikDer SVP-Nationalrat Thomas Knutti (Weissenburg) fordert Erleichterungen für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, die nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Mit einer Motion will er erreichen, dass diese Betriebe von der Fachbewilligungspflicht ausgenommen oder bei ...
Der SVP-Nationalrat Thomas Knutti (Weissenburg) fordert Erleichterungen für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, die nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Mit einer Motion will er erreichen, dass diese Betriebe von der Fachbewilligungspflicht ausgenommen oder bei der Weiterbildung entlastet werden können.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung grundsätzlich nur noch mit einer gültigen digitalen Fachbewilligung gekauft werden. Diese ist auf fünf Jahre befristet und muss durch Weiterbildungen verlängert werden. In der Landwirtschaft sind dafür innerhalb von fünf Jahren insgesamt acht Weiterbildungsstunden vorgesehen.
Mit einer am 2. Oktober eingereichten Motion will SVP-Nationalrat Thomas Knutti (Weissenburg) diese Vorgaben für Betriebe mit geringem Pflanzenschutzmitteleinsatz lockern. Wie aus dem parlamentarischen Vorstoss hervorgeht, verlangt Knutti vom Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen.
Konkret soll bei jährlich geringen Bezugsmengen auf eine obligatorische Fachbewilligung verzichtet werden können. Zudem soll die Weiterbildungspflicht für Betriebe mit geringem jährlichem Einsatz reduziert oder ganz aufgehoben werden können. Die Anforderungen sollen sich dabei nach der Menge und der Art der eingesetzten Pflanzenschutzmittel richten.
Wo die Grenze für einen geringen jährlichen Pflanzenschutzmitteleinsatz liegen soll und welche Betriebe damit von den Erleichterungen profitieren könnten, lässt Knutti in seiner Motion offen.
Knutti kritisiert administrativen Aufwand
In seiner Begründung hält Knutti fest, dass ein sicherer und fachgerechter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unbestritten sei. Die Landwirtschaft und der Gartenbau seien sich ihrer Verantwortung bewusst und würden Pflanzenschutzmittel mit der notwendigen Sorgfalt und nach den geltenden Vorgaben einsetzen.
Die neuen Vorschriften gingen nach seiner Einschätzung jedoch zu weit, wenn Betriebe mit Kleinstmengen denselben administrativen Anforderungen unterstellt würden wie Betriebe mit einem erheblichen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Für solche Betriebe seien der obligatorische Erwerb und die regelmässige Verlängerung der Fachbewilligung unverhältnismässig.
Knutti fordert deshalb eine risikobasierte Ausgestaltung der Vorschriften. Notwendige Änderungen und Aktualisierungen im Pflanzenschutz könnten seiner Ansicht nach auch digital vermittelt werden, ohne dass für alle Betriebe dieselben Weiterbildungspflichten gelten müssten.
Welche Auswirkungen die geforderten Ausnahmen auf den Gesundheitsund Umweltschutz hätten, geht aus der Motion nicht hervor. Knutti begründet seinen Vorstoss in erster Linie mit dem administrativen Aufwand für Betriebe, die nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln einsetzen.
Die Motion trägt den Titel «Nicht noch mehr unnötige Bürokratie und Vorschriften in der Landwirtschaft» und die Geschäftsnummer 26.4611. Sie wurde im Nationalrat eingereicht und ist noch nicht beraten worden.
PD/JOP
