Der Kanton Bern führt eine Härtefallregelung für Betriebe ein, die Tierverluste durch eine Tierkrankheit erleiden, die von der Tierseuchenkasse nicht entschädigt werden, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Die Regelung komme ...
Der Kanton Bern führt eine Härtefallregelung für Betriebe ein, die Tierverluste durch eine Tierkrankheit erleiden, die von der Tierseuchenkasse nicht entschädigt werden, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Die Regelung komme dann zur Anwendung, wenn die auftretenden Krankheiten nicht gesetzlich geregelt und die Verluste erheblich seien sowie die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet sei. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision der Tierseuchenverordnung genehmigt. Die Änderung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
PD/AMO