Tierseuchen: Kanton schafft Härtefallregelung

  29.05.2026 Kanton

Der Kanton Bern führt eine Härtefallregelung für Betriebe ein, die Tierverluste durch eine Tierkrankheit erleiden, die von der Tierseuchenkasse nicht entschädigt werden, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Die Regelung komme ...


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