Unternehmen sollen bei der Kirchensteuer entlastet werden
21.08.2026 PolitikUnternehmen im Kanton Bern sollen künftig weniger Kirchensteuern bezahlen. Die zuständige Kommission des Grossen Rates schlägt vor, sämtliche juristischen Personen gleichmässig zu entlasten. Damit stellt sie sich gegen den Regierungsrat, der 97 Prozent der ...
Unternehmen im Kanton Bern sollen künftig weniger Kirchensteuern bezahlen. Die zuständige Kommission des Grossen Rates schlägt vor, sämtliche juristischen Personen gleichmässig zu entlasten. Damit stellt sie sich gegen den Regierungsrat, der 97 Prozent der Unternehmen vollständig von der Kirchensteuer befreien möchte.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat sich mit dem ergänzten Bericht zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für juristische Personen befasst. Der Grosse Rat hatte den ursprünglichen Bericht in der Frühlingssession 2026 mit mehreren Aufträgen an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Regierungsrat will Freigrenze von 700’000 Franken
Der Regierungsrat hält an seinem Modell einer steuerlichen Freigrenze fest. Demnach müssten künftig nur noch juristische Personen mit einem Gewinn von mehr als 700’000 Franken Kirchensteuern bezahlen. Rund 97 Prozent der Berner Unternehmen wären damit von der Steuer befreit. Sie könnten selbst entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit Spenden unterstützen.
Gewinnstarke Unternehmen sollen dagegen weiterhin Kirchensteuern entrichten. Der Regierungsrat begründet dies unter anderem mit der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, die ursprünglich bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht eine wichtige Rolle gespielt habe.
Kommission setzt auf lineare Entlastung
Die SAK lehnt dieses Modell ab. Stattdessen sollen alle juristischen Personen unabhängig von ihrer finanziellen Situation von einer tieferen Kirchensteuer profitieren. Die für Unternehmen massgebende Steueranlage soll dabei höchstens 78 Prozent des gesetzlich ermittelten gewogenen Mittels betragen.
Für die Kirchgemeinden hätten beide Modelle insgesamt vergleichbare finanzielle Folgen. Die jährlichen Mindereinnahmen werden auf rund neun Millionen Franken geschätzt. Beim Vorschlag der Kommission würden sich diese Einbussen allerdings gleichmässiger auf die verschiedenen Kirchgemeinden verteilen.
Die Kommission bezeichnet ihren Vorschlag als Kompromiss zwischen den Interessen der Unternehmen und jenen der Kirchen. Sie anerkennt nach eigenen Angaben die gesellschaftlichen Leistungen der Kirchgemeinden, sieht gleichzeitig aber auch das Anliegen der Unternehmen nach einer Entlastung.
Eine Mehrheit der SAK fordert zudem, dass ein möglicher Leistungsabbau der Kirchgemeinden nicht durch die Einwohnergemeinden kompensiert werden muss.
Mehr Transparenz bei Steuereinnahmen gefordert
Weiter verlangt die Kommission von den Kirchgemeinden mehr Transparenz über die Verwendung ihrer Steuereinnahmen. Eine Minderheit der SAK geht noch weiter und möchte Kirchgemeinden, Gesamtkirchgemeinden und Landeskirchen grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichten. Ausnahmen sollen unter anderem möglich sein, wenn die Kirchen in ihrer amtlichen Funktion direkt betroffen sind. Eine weitere Minderheit schlägt vor, einen Teil der Kirchensteuern juristischer Personen für gesellschaftlich relevante Projekte von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Organisationen einzusetzen.
Heute müssen juristische Personen im Kanton Bern Kirchensteuern an die an ihrem Sitz bestehenden Landeskirchen entrichten. Anders als Privatpersonen können sich Unternehmen dieser Steuerpflicht nicht durch einen Kirchenaustritt entziehen. Ein Vorstoss im Grossen Rat hatte deshalb verlangt, die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig zu machen. Daraufhin erhielt der Regierungsrat den Auftrag, verschiedene Modelle für eine Weiterentwicklung des Systems zu prüfen.
PD/AMO
