Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege eröffnet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Diese solle den Einsatz von Beschwerden als politisches Instrument im Wahl- und Abstimmungskampf reduzieren. Wer mit der Vorbereitung ...
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege eröffnet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Diese solle den Einsatz von Beschwerden als politisches Instrument im Wahl- und Abstimmungskampf reduzieren. Wer mit der Vorbereitung einer Wahl oder Abstimmung nicht einverstanden sei – etwa mit der Formulierung einer Frage auf dem Stimmzettel oder mit den Erläuterungen in der Abstimmungsbotschaft –, könne dagegen Beschwerde einreichen. Heute hat eine solche Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung. Das solle geändert werden, so der Regierungsrat Die zuständige Behörde könne den Wahl- oder Abstimmungstermin aber weiterhin verschieben, wenn berechtigte Zweifel daran bestünden, dass die freie Willensbildung gewährleistet sei. Mit dieser Änderung setze der Regierungsrat die vom Grossen Rat überwiesene Motion 143-2024 (Messerli, EVP) «Für eine freie und unverfälschte Meinungsbildung bei Abstimmungen» um. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. August 2026.
PD/AMO