Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen
24.09.2024 PolitikAUS DEM REGIERUNGSRAT
Der Regierungsrat hat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens für eine Teilrevision des seit 2015 bestehenden Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG) beschlossen. Die Vernehmlassung habe am 20. September gestartet und dauere bis am 20. Dezember 2024, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die Teilrevision sei nötig geworden, weil einerseits zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt werden müssten und andererseits Bestimmungen für den Sanierungsfall fehlten, wenn die Bernische Pensionskasse und die Bernische Lehrerversicherungskasse die Vollkapitalisierung erreichten. Sie stehe in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der eidgenössischen Vorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge, über die am Wochenende abgestimmt wurde.
Höhere Abgeltung der Weiterbildungsleistungen der Spitäler und Erhöhung der Abgeltungen für ambulante Leistungen in den Kinderspitälern
Er habe die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) beauftragt, Massnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Rahmenbedingungen der Spitäler im Kanton Bern vorzubereiten, schreibt der Regierungsrat weiter. Er erwarte eine Anpassung der Abgeltungsunterstützung für Weiterbildungsleistungen um je 15’000 Franken pro Vollzeitstelle in Weiterbildung. Die Abgeltungen für Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten in nicht unterversorgten Fachrichtungen sollten künftig 30’000 Franken betragen. Weiterbildungen in unterversorgten Regionen und/oder ärztlichen Fachrichtungen sollten mit 65’000 Franken abgegolten werden. Für pharmazeutische Weiterbildungen seien 30’000 Franken vorgesehen. Dies bedinge eine Anpassung der Spitalversorgungsverordnung, so der Regierungsrat. Heute würden entsprechende Weiterbildungen in rund 20 Institutionen angeboten. Des Weiteren solle die Abgeltung der ambulanten Leistungen der beiden Kinderkliniken des Kantons Bern (Bern und Biel) wiederkehrend um zehn Millionen Franken erhöht werden, was eine Anpassung des Kreditrahmens der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Spitalversorgungsgesetz notwendig mache. Der Regierungsrat wolle mit diesen beiden Massnahmen nicht-kostendeckende Bereiche entlasten. Die neuen Abgeltungen sollen am 1. Januar 2026 eingeführt werden und würden sich auf ein Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Franken jährlich belaufen.
PD/AMO
