Vogelgrippe
17.02.2023 SchweizDie Schutzmassnahmen für die Vogelgrippe wurden bis mindestens 15. März 2023 verlängert.
Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel, auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern.
Seit Mitte Januar 2023 kam es im angrenzenden Ausland zu zahlreichen weiteren Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln. In der Schweiz wurden im Dezember 2022 und im Januar 2023 einzelne Wildvögel positiv getestet. Diese Fälle zeigen, dass das Vogelgrippevirus weiterhin präsent ist.
Das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe bleibt hoch, bis die Wasservögel ihr Winterquartier in der Schweiz verlassen haben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat deshalb die seit dem 28. November 2022 in der ganzen Schweiz geltenden Schutzmassnahmen bis mindestens am 15. März 2023 verlängert.
Es besteht keine Gefahr für Menschen, eine Übertragung tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
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