Vogelgrippe: Massnahmen werden per 1. Mai 2023 aufgehoben
28.04.2023 SchweizDas Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt per Ende April sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Geflügelhaltende müssen jedoch vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet ...
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt per Ende April sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Geflügelhaltende müssen jedoch vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen, wie das BLV in einer Medienmitteilung schreibt. Weiter seien im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen gewesen. Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. «Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden», schreibt das BLV. «Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.» Da sich die Seuchenlage entschärft habe, hebt das BLV die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun auf.
Seuchensituation erfordert weiterhin Wachsamkeit
Vogelgrippefälle kämen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 seien die Anzahl Fälle jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinke, da diese die Sommerquartiere grösstenteils erreicht hätten. Weiter seien viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer Verbreitung des Virus ebenfalls senke. «Das BLV beobachtet die Seuchensituation aufmerksam, da Wildvögel möglicherweise unentdeckt Träger des Virus sein können», hält das BLV fest.
Obligatorische Meldepflicht
Weiterhin gelte für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. «Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch.» Geflügelhaltende sind angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden muss. Momentan stehe in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Die Impfung sei ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
PD/ANITA MOSER