Bei den kantonalen Wahlen 2026 gelten erstmals Offenlegungspflichten für Wahlkampfbudgets, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt.
Eineinhalb Monate vor den Wahlen seien von Parteien und politischen Akteuren für die Grossratswahlen 35 und ...
Bei den kantonalen Wahlen 2026 gelten erstmals Offenlegungspflichten für Wahlkampfbudgets, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt.
Eineinhalb Monate vor den Wahlen seien von Parteien und politischen Akteuren für die Grossratswahlen 35 und für die Regierungsratswahlen vier Budgetmeldungen eingegangen, informiert die Staatskanzlei. Verbotene anonyme Spenden von über 1000 Franken seien keine gemeldet worden. Bei den Regierungs- und Grossratswahlen 2026 müssten erstmals alle politischen Akteure ihre Kampagnenbudgets melden, sofern die Aufwendungen 30’000 Franken überschreiten. Im Unterschied zur Transparenzpflicht auf Bundesebene müssten Parteien und Kandidierende im Kanton Bern nicht detailliert aufführen, von wem sie Geld erhalten haben. Einzelne Zuwendungen (Spenden) von über 9000 Franken müssten jedoch separat deklariert werden.
Nach den Wahlen hätten die Parteien und weiteren politischen Akteure 60 Tage Zeit, ihre Schlussabrechnung einzureichen, schreibt die Staatskanzlei weiter. Die kantonale Finanzkontrolle prüfe anschliessend die gemeldeten Zahlen. Sie könne Nachweise und Erklärungen verlangen und Prüfungen vor Ort durchführen. Die Ergebnisse der Kontrollen würden später in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Öffentlichkeit könne die finanzierten Kampagnen, die Beträge und die Namen der politischen Akteure über die Website www.pofwork.be.cheinsehen.
PD/AMO