Was die Kritik an Verkehr ’45 für die MOB bedeutet
25.09.2026 PolitikGegen Ende der Vernehmlassung zu Verkehr ’45 kritisiert die Finanzkontrolle die Vorlage, der Kanton Bern beantragt die Wiederaufnahme der Kreuzungsstelle bei Zweisimmen. Ob die Projekte der MOB eine neue Chance erhalten, ist offen.
MAXIME VÖGELE
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Gegen Ende der Vernehmlassung zu Verkehr ’45 kritisiert die Finanzkontrolle die Vorlage, der Kanton Bern beantragt die Wiederaufnahme der Kreuzungsstelle bei Zweisimmen. Ob die Projekte der MOB eine neue Chance erhalten, ist offen.
MAXIME VÖGELE
Um Bundesrat Albert Rösti und Verkehr ’45 ist es laut geworden. Mitte September veröffentlichte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen kritischen Bericht zur Vorlage, mit der der Bundesrat den Ausbau von Schiene und Strasse bis 2045 plant. Röstis Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weist die Kritik in seiner Stellungnahme im Bericht in wesentlichen Punkten zurück: Kosten-Nutzen-Rechnungen allein würden der Komplexität der Projekte nicht gerecht. Gleichzeitig reichen die Kantone – darunter auch der Kanton Bern – ihre Stellungnahmen ein. Was heisst das für die Kreuzungsstellen Planchamp und Wäflereweid auf der MOB-Strecke, die bisher in der Vorlage fehlen?
Worum geht es?
Die MOB plant zwei neue Kreuzungsstellen: Wäflereweid (auch Aebeni-Weid) bei Zweisimmen und Planchamp bei Montreux. Sie sollen laut MOB den Fahrplan stabiler machen, langfristig einen Halbstundentakt ermöglichen und die Robustheit des Bahnbetriebs stärken. Obwohl die ETH Zürich sie mit hoher Priorität einstufte, fehlen sie in der Vorlage des Bundesrats (wir haben berichtet). Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verwies im August auf den Finanzrahmen und darauf, dass der Kanton Waadt einen Halbstundentakt zwischen Montreux und Les Avants nicht zusichern kann. Der Kanton Waadt entgegnete, dafür fehlten eben gerade die Kreuzungsstellen.
Was kritisiert die EFK?
Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie bemängelt, die Auswahl der Projekte stütze sich zu stark auf das ETH-Gutachten, dessen Umfang eng begrenzt gewesen sei. Zudem sei bei Bahnprojekten teilweise mit veralteten Kosten gerechnet worden. Bekannte Kostensteigerungen müssten bei der Auswahl berücksichtigt werden. Zu den MOB-Projekten nimmt die EFK auf Anfrage keine Stellung: «Zu bereits zurückgestuften Projekten äussern wir uns nicht in der Prüfung.»
Wie steht es um die Kosten der MOB-Projekte?
Bei den Kosten für die Kreuzungsstellen selbst liegen Gutachten und MOB nahe beieinander. Das ETH-Gutachten von 2026 beziffert Wäflereweid mit 16 und Planchamp mit 31 Millionen Franken, zusammen also 47 Millionen. Die MOB rechnet gemäss aktueller Anfrage dieser Zeitung mit 48,5 Millionen, davon 31 Millionen für Planchamp und 17,5 Millionen für Wäflereweid. Grösser ist die Differenz beim Gesamtprojekt: Die ETH weist 61 Millionen aus, die MOB nannte in ihrer Stellungnahme zur Vorlage rund 90 Millionen. Die zusätzlichen rund 41,5 Millionen seien notwendige Instandhaltungsmassnahmen am bestehenden Netz, die aus Gründen der Gesamtoptimierung gleichzeitig umgesetzt würden, so die MOB. Ob sie denselben Massnahmen entsprechen wie die 14 Millionen im Gutachten, bleibt bis Redaktionsschluss unklar.
Wie reagiert die MOB?
Sie hält an den Projekten fest. «Die MOB ist weiterhin von ihrem Nutzen und ihrer Berechtigung überzeugt», schreibt sie über Planchamp und Wäflereweid. Der EFK-Bericht werfe zwar wichtige Fragen zur Priorisierung auf, stelle aber die betrieblichen Anforderungen nicht infrage. Das gute Abschneiden im ETH-Gutachten bleibe ein positives Signal, auch wenn es nur eines von mehreren Elementen der Beurteilung gewesen sei.
Werden Planchamp und Wäflereweid nach dem EFK-Bericht neu beurteilt?
Das BAV kannte die Befunde der EFK bereits, als es sich im August äusserte. Den Bericht will es bei der Auswertung der Vernehmlassung und der Ausarbeitung der Botschaft berücksichtigen, schreibt es auf Anfrage dieser Zeitung. Für Planchamp und Wäflereweid verweist das BAV auf seine bisherige Position: «Sobald die Kantone bereit sind, ein Halbstundentakt-Angebot auf dieser Strecke zu bestellen, können sie diese Angebotsziele für einen späteren Ausbauschritt erneut einbringen.»
Was sagt der Kanton Bern?
In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung Verkehr ’45 vom 16. September nimmt der Regierungsrat des Kantons Bern auch zur Kreuzungsstelle Wäflereweid bei Zweisimmen Stellung. Er bezeichnet das Projekt als «ein weit fortgeschrittenes Projekt mit vergleichsweise geringen Kosten und einem ausgewiesenen Nutzen» und beantragt dessen Wiederaufnahme. Das Projekt stehe bereits am Beginn des Plangenehmigungsverfahrens, weshalb der Regierungsrat die Streichung zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehen könne.
Grundsätzlich fordert der Regierungsrat vom Bund für jedes gestrichene Projekt einen Nachweis, welche Auswirkungen dies auf das Verkehrsangebot habe, sowie transparente Kriterien für den Entscheid.
Wie geht es weiter?
Die Vernehmlassung läuft bis am 9. Oktober. Kantone, Gemeinden, Verbände und Parteien können bis dahin Stellung nehmen. Danach wertet das UVEK die Stellungnahmen aus und erarbeitet ein finanzierbares Massnahmenpaket. Die Botschaft ans Parlament ist für Februar 2027 geplant. Bis dahin ist die Projektliste nicht definitiv.


