Zeugin vor Gericht: «Ich wurde wie Dreck behandelt»
15.05.2026 GstaadVor dem Regionalgericht Oberland in Thun haben zwei der drei wegen Menschenhandel, Erpressung und Nötigung angeklagten Personen jede Schuld von sich gewiesen. Eine Zeugin, die für Reinigungsarbeiten aus Serbien ins Saanenland geholt worden war, belastete die Angeklagten ...
Vor dem Regionalgericht Oberland in Thun haben zwei der drei wegen Menschenhandel, Erpressung und Nötigung angeklagten Personen jede Schuld von sich gewiesen. Eine Zeugin, die für Reinigungsarbeiten aus Serbien ins Saanenland geholt worden war, belastete die Angeklagten schwer.
PETER SCHIBLI
Die Anklagepunkte sind happig: Vierzig serbische Frauen sollen laut Anklageschrift für Reinigungsarbeiten oder Kinderbetreuung angeworben und in der Region Saanen und Gstaad bei ungenügender Bezahlung eingesetzt worden sein, oft bis zu 16 Stunden pro Tag, teils wochenlang ohne freie Tage. Die Rede ist auch von schlechten Unterkünften, eingeschränkter Bewegungsfreiheit, Drohungen und Erniedrigungen (wir haben berichtet).
Verantwortlich gemacht für dieses «System» werden eine 68-jährige Serbin, die sich wegen ihres schlechten Gesundheitszustands von der Verhandlung dispensieren liess, ihr 76-jähriger Ehemann und die 47-jährige Tochter der mutmasslichen Haupttäterin. Gemäss Schweizer Strafprozessordnung braucht die Staatsanwaltschaft einen «hinreichenden Tatverdacht», damit sie Anklage erheben kann. Für einen Schuldspruch liegt die Schwelle viel höher: Das Gericht darf eine beschuldigte Person nur dann verurteilen, wenn nach freier Beweiswürdigung mit hoher Sicherheit eine Schuld erwiesen ist. Bleiben Zweifel, dann ist der oder die Beschuldigte freizusprechen.
Weder kooperativ noch auskunftsfreudig
Kern des Strafprozesses ist das Beweisverfahren. Vom Gericht als Erster befragt wurde Anfang Woche der pensionierte Ehemann. Seine Aussagen wurden von einer Gerichtsdolmetscherin übersetzt. Als berufliche Tätigkeit im Saanenland gab er «Taxifahrer» an. In der Sache zeigte er sich weder kooperativ noch auskunftsfreudig. Erst auf Vorhalt des Gerichtspräsidenten gab er zu, auf Wunsch seiner Ehefrau gelegentlich serbische Frauen vom Flughafen Genf abgeholt zu haben. Er stritt aber ab, dass die Frauen zu einem geringen Lohn arbeiten mussten. In das Geschäft seiner Frau sei er nicht involviert gewesen, betonte er. Er habe lediglich das Geld von der Bank abgeholt.
Genervt reagierte der 76-Jährige, als der Gerichtspräsident ihm vorhielt, eine Serbin mit dem Tod bedroht zu haben, falls sie nicht kooperiere. «Das habe ich nie gesagt, nichts davon stimmt», sagte er. Die Frau habe auch andere Dinge erfunden, zum Beispiel, dass er sie vergewaltigt habe. Mehrfach konnte er sich an Begebenheiten nicht erinnern: «Wenn ich nicht einmal mehr weiss, was ich am Mittag gegessen habe, wie soll ich mich denn daran erinnern, was vor sechs Jahren passiert ist?», antwortete er.
Wollte ihren Freundinnen nur helfen
Zu den Anklagepunkten befragt, wählte die 47-jährige Tochter der Hauptangeklagten am Mittwoch eine andere Verteidigungsstrategie als ihr Stiefvater. Sie gab zu, Freundinnen aus Serbien die Möglichkeit gegeben zu haben, in Gstaad zu arbeiten. Ihre Motivation sei es gewesen, dass die aus ärmlichen Verhältnissen stammenden «Mädchen» in der Schweiz Geld verdienen und bei Weltstars und reichen Leuten Lebenserfahrung sammeln konnten. Ganz beiläufig nannte sie den Namen von Rockstar Madonna, für die ihre Mitarbeiterinnen geputzt hätten.
Den Vorwurf der Ausnutzung oder des Menschenhandels wies die Beschuldigte vehement von sich. «Absolut nicht», sagte sie mehrmals und bestritt, sich mit ihrem Einzelunternehmen «Biljana Reinigungs- und Haushaltdienste» an den Frauen bereichert zu haben. Auf Nachhaken des Gerichtspräsidenten, wie sie den Kauf ihrer Wohnung mit Garage in Saanen finanziert habe, gab sie zu Protokoll: aus dem Einkommen ihres Ehemannes, dem Erbe des verstorbenen Vaters und mit Hilfe eines Kredits. Mit dem Business ihrer Mutter und ihres Stiefvaters habe sie nichts zu tun gehabt, ihre Mutter habe sie aber gelegentlich vertreten, gab sie zu.
Zusammenarbeit mit Agenturen
Ihren Mitarbeiterinnen habe sie monatlich umgerechnet 1500 Franken Lohn bezahlt. Das Geld sei ihnen in Euro auf ein Konto in Serbien ausbezahlt oder in bar übergeben worden. Dafür hätten die Frauen von Gstaader Immobilienagenturen vermittelte Chalets und Ferienwohnungen gereinigt, für die Kundinnen Einkäufe getätigt und unter anderem im Palace-Hotel Kinder gehütet. Den Hausverwaltern habe sie jeweils zehn Prozent Provision bezahlt.
Ihre Mitarbeiterinnen hätten sehr gerne für sie gearbeitet und zwischendurch freie Tage mit Ausflügen oder Skifahren genossen. Den Babysitterlohn und das Trinkgeld hätten die Frauen behalten dürfen. Für den Transport habe sie ihnen ein Auto zur Verfügung gestellt und das Benzingeld bezahlt. «Da die fehlende Arbeitserlaubnis für meine Kunden okay war, war es auch für mich okay», sagte sie auf einen Vorhalt des Richters. Dass sie für ihre Angestellten AHV-Beiträge und Steuern hätte bezahlen müssen, habe sie nicht gewusst. Das sei aus heutiger Sicht ein Fehler gewesen.
Sie habe sehr gerne im Saanenland gelebt und möchte eines Tages dahin zurückkehren. Die im Gerichtssaal anwesenden Journalisten bat sie, nicht schlecht über die Menschen in Gstaad und Saanen zu schreiben.
Zeugin bestätigt Vorwürfe
Speziell war die Befragung der einzigen Zeugin, die zu einer Aussage bereit war. Es gehe ihr gesundheitlich nicht gut, erklärte die Serbin. Sie nehme Antidepressiva und habe Angst vor den Beschuldigten. «Ich wurde wie Dreck behandelt, deshalb leide ich noch heute unter dem, was ich 2019 im Berner Oberland erlebte.» Die Arbeit in der Schweiz habe sie nur angenommen, weil ihr Lohn in Serbien niedrig war. «Ich hatte hohe Schulden und wollte diese zurückzahlen», sagte sie und betonte: «Die versprochenen 1000 Franken habe ich nie erhalten.» Die vorzeitige Rückreise nach Serbien habe sie mit eigenem Geld bezahlt.
Offene Fragen
In der mehrstündigen Befragung der beiden Beschuldigten und der einzigen Zeugin blieb vieles im Dunkeln.
So stellte niemand die Frage, wer denn konkret die Kunden des Arbeitsvermittlertrios waren. In der Anklageschrift stehen die Namen von drei Immobilienagenturen sowie 19 Chalets in Saanen und Gstaad. Ebenfalls nicht thematisiert wurde die Frage, ob die Kunden wussten, zu welch schlechten Bedingungen die Reinigungsfrauen wochenlang arbeiten mussten.
Unklar blieb auch das geschäftliche Verhältnis der drei Beschuldigten untereinander. Ein wesentlicher Punkt, den das Gericht zu entscheiden haben wird, ist nämlich die Frage, ob der Ehemann und die Tochter Mittäter oder Gehilfen der Haupttäterin waren. Von der Beantwortung dieser Frage hängt unter anderem die Höhe des Strafmasses ab. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

