Anschluss an das Grundwasser

  21.12.2018 Lauenen, Gemeinde

Mit dem Anschluss an die Grundwasserfassung Enge soll die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung Lauenen gewährleistet werden. Während heute die Siedlungsgebiete Dorf, Trüttli und Fang ausschliesslich von zwei Quellfassungen in der Schönhalte beliefert werden, sollen sie künftig zusätzlich vom Pumpwerk Enge gespiesen werden. Zwischen der Gewerbezone Chämeli und der Grundwasserfassung Enge wird dafür eine neue Verbindungsleitung benötigt. Das Grundwasserpumpwerk Enge liegt zwar auf Gemeindegebiet von Lauenen, steht jedoch im Eigentum der Wasserversorgung Saanen. Das Gebiet Bieriboden/Enge ist bereits an diese Versorgung angeschlossen. Für den zusätzlichen Anschluss der Verbindungsleitung Chämeli ist mit der Gemeinde Saanen ein Wasserlieferungsvertrag abzuschliessen. Eine entsprechende Absichtserklärung des Gemeinderats liegt vor. Mit den Projektierungsarbeiten ist die Holinger AG beauftragt. In einem nächsten Schritt werden die Grundeigentümer über die Linienführung der Verbindungsleitung orientiert resp. in das Vorhaben miteinbezogen. Danach wird das Projekt der Gemeindeversammlung vorgestellt, um den erforderlichen Verpflichtungskredit genehmigen zu lassen.

Belagserneuerung Lauenenseestrasse
Im Investitionsprogramm der Gemeinde Lauenen ist vorgesehen, 2019 den Belag der Lauenenseestrasse zu erneuern. Nach dem im laufenden Jahr die Teilstrecke Rohrbrücke–Schwarzbächli saniert wurde, soll 2019 die grössere Etappe, nämlich die Strecke vom Schwarzbächli bis Under Tungel vorgenommen werden. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Weissen mit den Planungsarbeiten beauftragt mit dem Ziel, der nächsten Gemeindeversammlung das Projekt vorstellen und den Kredit beantragen zu können.

Umsetzung BMBV/Ausscheidung Gewässerraum
Gemäss kantonaler Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) wird den Gemeinden für die Anpassung ihrer baurechtlichen Grundordnung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt. Die BMBV beinhaltet die notwendigen Begriffsbestimmungen sowie die Regelungen zur Messweise von Gebäudedimensionen und Abständen (Harmonisierung der Baubegriffe). Die baupolizeilichen Masse können die Gemeinden weiterhin selbständig in ihren Baureglementen festlegen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Planungsbüro Boenzli, Kilchhofer & Partner mit der dafür notwendigen Teilrevision der Ortsplanung zu beauftragen.

Das Planungsbüro Boenzli, Kilchhofer & Partner wurde ebenfalls mit der Ausscheidung der Gewässerräume beauftragt. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume nach den eidgenössischen Vorgaben umzusetzen. Die dafür notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen sind mit der Revision des Wasserbaugesetzes geschaffen worden. Für die Festlegung des Gewässerraumes sind wie bisher die Gemeinden zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Vorschriften zur Ausscheidung des Gewässerraumes grundeigentümerverbindlich umzusetzen.

Erwerb des Gemeindebürgerrechts
Katharina Steinmann geb. Fankhauser hat ein Gesuch für das Bürgerrecht von Lauenen eingereicht. Sie ist Schweizer Bürgerin und hatte zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das Bürgerrecht von Konolfingen BE. Der Gemeinderat hat dem Einbürgerungsgesuch zugestimmt. In der Folge hat der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst den kommunalen Entscheid genehmigt und Frau Steinmann das Gemeindebürgerrecht von Lauenen erteilt.

Personelles
Ab dem 1. Dezember 2018 kümmert sich Marianne Perreten um die Reinigung der Büroräumlichkeiten der Gemeindeverwaltung. Sie übernimmt damit die Nachfolge von Corina Oehrli. Der Gemeinderat wünscht Marianne Perreten einen guten Start und bedankt sich bei Corina Oehrli für die während der letzten Jahre geleistete Arbeit.

Daniel Schneider hat seine Anstellung als Revierförster beim Kanton per Ende Jahr gekündigt und wird sich ab 2019 einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Nebst seiner Funktion als Revierförster leitete er selbständig etliche Objektschutzwaldprojekte, für welche die Gemeinde Lauenen die Trägerschaften übernahm. Für die Tätigkeit als Revierförster und das grosse Engagement bei den Objektschutzwaldprojekten bedankt sich der Gemeinderat herzlich.

Sanierung Schiessanlage Unter Stutz
Die Sanierungsarbeiten wurden im Zeitraum von Ende Juni bis Ende August 2018 durch die ARGE Stutz durchgeführt und von der Firma Kellerhals + Haefeli AG fachlich begleitet. Die Sanierung beinhaltete den Aushub und die Entsorgung des belasteten Materials im Bereich des Kugelfangs und des Schützenhauses.Das Erreichen des Sanierungszieles von 500 mg/kg für den Boden, der tiefer als 30 cm liegt, und das vollständige Entfernen aller Geschossteile wurde mittels Sohlenproben nachgewiesen. Ausgenommen hiervon ist lediglich ein Streifen hinter dem Zeigerstand, welcher nach wie vor geschosshaltiges Material aufweist. Die Rückseite des Zeigerstandes besteht aus einer betonierten Rückmauer, gefolgt von einer breiten Schicht aus Steinen und Blöcken, welche von einer Betonplatte überdeckt ist. Weil der vollständige Aushub dieses belasteten Materials den Rückbau der Betonplatte bedingt hätte, wurde, nach Rücksprache mit dem Amt für Wasser und Abfall auf den Aushub in diesem Bereich verzichtet. Die Fläche bleibt deshalb im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Weiterer Handlungsbedarf besteht aber erst wieder bei einem Bauvorhaben oder der Stilllegung der Anlage. Nach Einreichung des Entsorgungsnachweises hat das Amt für Wasser und Abfall das Erreichen der Sanierungsziele bestätigt. Zurzeit ist nun das Beitragsgesuch hängig, um die Bundesgelder auszulösen.

HANSUELI PERRETEN


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