Die Hubelstrasse kann nicht wie geplant ausgebaut werden

  18.06.2019 Saanen, Politik

Der Rückzug des Campus-Projekts vom Institut Le Rosey und die vom Verwaltungsgericht Bern verweigerte Genehmigung einer Hotelzone an der Hubelstrasse haben Folgen für die geplanten Ausbaupläne der Hubelstrasse. Dieser ist gemäss Bundesgericht zum aktuellen Planungsstand überdimensioniert.

ANITA MOSER
Mit grossem Mehr gegen 13 Stimmen hat die Gemeindeversammlung am 5. April 2013 im Zusammenhang mit dem auf dem Erli geplanten Campus des Instituts Le Rosey dem Ausbau der Hubelstrasse zugestimmt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hatte der Souverän am 11. März 2011 bereits der Umzonung der Parzelle einer Ferienhauszone in eine Hotelzone ebenfalls deutlich zugestimmt. Zusätzlich sollte diese Hotelzone um 800 m2 erweitert werden. Die Einfache Gesellschaft Parzelle 2453 wollte auf dem Areal des ehemaligen Ferienheims Lengnau ein Hotel bauen. Ein Anwohner zog seine Beschwerde bis vors Verwaltungsgericht. Dieses hiess im Dezember 2016 seine Beschwerde gut. Die unterlegenen Parteien – die Gemeinde Saanen und die Liegenschaftsbesitzer – zeigten sich zwar enttäuscht, akzeptierten aber das Urteil und verzichteten darauf, dieses ans Bundesgericht weiterzuziehen (wir haben berichtet).

Im gleichen Zeitraum zog das Institut Le Rosey sein Projekt im «Erli» zurück. Nicht von diesem Rückzug betroffen sei das Verfahren für den Ausbau Hubelstrasse, welches weiterverfolgt werden soll, hiess es damals von Seiten der Gemeindebehörde. «Die Hubelstrasse ist zu schmal, um den heutigen Bedürfnissen der Landwirtschaft, der dauernd bewohnten Wohnhäuser, der Zweitwohnungshäuser und des Langsamverkehrs gerecht zu werden», hielt der damalige Bauverwalter Adrian Landmesser gegenüber dem «Anzeiger von Saanen» fest.

Einsprecher bekamen Recht
Helvetia Nostra und zwei Einsprecherinnen haben ihre Einsprachen bis vors Bundesgericht gezogen – und dieses gab ihnen nun Recht. Es stehe nicht im Ermessen der Gemeinde, Erschliessungsstrassen grosszügiger als nötig zu planen», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. «Aufgrund des Amtsberichts des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA) ist davon auszugehen, dass der geplante Ausbau der Hubelstrasse beim aktuellen Planungsstand überdimensioniert ist», kommt das Bundesgericht zum Schluss.

Moderater Ausbau
Die Gemeinde Saanen akzeptiert den Entscheid. «Der von der Gemeinde Saanen geplante Ausbau der Hubelstrasse ist vom Tisch», betonte Gemeindepräsident Toni von Grünigen auf Anfrage. Möglich seien hingegen nach wie vor geringfügige Massnamen – Verbesserungen der Ausweichstellen oder Brücken. «Analog der Turbachstrasse», so Toni von Grünigen.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote