Saanenland im Zusammenhang mit einem Coronavirus-Fall genannt

  10.03.2020 Coronavirus, Saanenland, Gesundheitswesen

Der Fall wurde den Weisungen entsprechend beim Bund gemeldet, wo auf die aktuellen Empfehlungen und Verhaltensmassnahmen hingewiesen wurde. Gestern informierte der Kanton Bern über die jüngsten Empfehlungen und Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Ziel der Massnahmen ist eine Verlangsamung der Verbreitung des Virus und der Schutz von Risikogruppen.

Die Verhaltensrichtlinien, die vom Bund empfohlen wurden und der Kanton Bern vollumfänglich unterstützt, setzen primär auf die Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. So sollen nur jene Personen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, deren Gesundheitszustand dies zwingend erfordert. Dasselbe gilt für den Besuch von Notfallstationen in Spitälern. Personen mit Fieber und Husten bleiben bis zu 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zuhause. Enge Kontaktpersonen werden jedoch nicht in Quarantäne gesetzt.

Markus Iseli


Auszug aus der Medienmitteilung des Kanton Bern vom 9.3.2020

  • Es gehen generell nur jene Personen zu einem Arzt oder einer Ärztin, deren Gesundheitszustand es zwingend erfordert.
  • Ärztinnen und Ärzte verweisen Patientinnen und Patienten nur dann
  • an eine Notfallstation oder in ein Spital, wenn es der Gesundheitszustand zwingend erfordert.
  • Selbst-Isolation: Personen mit Symptomen wie Fieber und Husten sollen bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zuhause bleiben. Ihre engen Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt. Sie beobachten ihren Gesundheitszustand selber. Treten Symptome auf, bleiben sie ebenfalls bis 24 Stunden nach deren vollständigem Abklingen zuhause.
  • Isolation zuhause: Personen, deren Ansteckung mit dem Coronavirus durch eine Laboruntersuchung bestätigt ist (bestätigter Fall), sollen zuhause bleiben, falls es ihr Allgemeinzustand zulässt. Dauer der Isolation: 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit deren Beginn mindestens 10 Tage verstrichen sind. Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, erfolgt die Isolation in einem Spital.
  • Selbst-Quarantäne: Enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles sollen nach Beginn der Symptome bei der erkrankten Person fünf Tage zuhause bleiben.

 

Dieser Artikel wurde am 27. März angepasst (Titel)


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