Neubewertung der amtlichen Werte: Information an die Bevölkerung

  01.04.2021 Saanen, Gemeinde

Die allgemeine Neubewertung der amtlichen Werte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken durch die kantonale Steuerverwaltung hat in der Gemeinde Saanen systematisch zu deutlich zu hohen Werten geführt. Viele private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken haben in der Folge Einsprache gegen die eröffneten Werte erhoben. Die Einwohnergemeinde Saanen hat, handelnd durch den Gemeinderat, dasselbe getan und für über 1000 Grundstücke ebenfalls das Rechtsmittel ergriffen.

Da alleine in der Gemeinde Saanen für über 12’000 Grundstücke die amtlichen Werte neu verfügt wurden, war es der Gemeindeverwaltung nicht möglich, innerhalb der Einsprachefrist alle verfügten Werte einzeln zu beurteilen und eine individuelle Einsprache zu verfassen. Der Aufwand hierfür wäre nicht zu bewältigen gewesen. Daher sah sich die Gemeinde gezwungen, für ganze Gruppen von Grundstücken, die allesamt über ein und dieselbe Eigenschaft verfügen, Sammeleinsprachen zu verfassen.

Die Gemeinde lässt sich dabei von Steuerexperten begleiten. Diese befinden sich in einem laufenden Dialog mit der Steuerverwaltung. Die kantonale Behörde wird sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer jener Grundstücken anschreiben, die von der Gemeindeeinsprache erfasst sind. Trotz bitten der Gemeinde ist es der Steuerverwaltung nicht möglich, folgenden zentralen Hinweis in dem erwähnten Schreiben unterzubringen:

Wer als Eigentümer/in von der Gemeindeeinsprache betroffen ist und eine entsprechende Mitteilung von der kantonalen Steuerverwaltung erhält, kann die Gemeinde bitten, die Einsprache für sein Grundstück zurückzuziehen. Ausdrücklich zu betonen ist dabei, dass es sich ausschliesslich um die Einsprache der Gemeinde handelt, und nicht um gegebenenfalls privat eingereichte Einsprachen. Entsprechende Mitteilungen nimmt die Gemeinde gerne per E-Mail an [email protected] entgegen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bittet die Gemeinde wann immer möglich um eine elektronische Mitteilung. Für all jene Betroffenen, die sich nicht bei der Gemeinde melden, hält die Gemeinde die Einsprache aufrecht.

Gemeindepräsident Toni von Grünigen empfiehlt allen, die auch privat eine Einsprache verfasst haben, an der Gemeindeeinsprache festzuhalten. Darüber hinaus muss er die Bevölkerung weiter um Geduld bitten. Auch der Gemeinderat und die zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung erwarten ein Einlenken der Steuerverwaltung. Diese äussert sich jedoch zu laufenden Rechtsmittelverfahren nicht öffentlich. Dem Gemeinderat ist daher ein Anliegen, dahingehend zu informieren, dass die Gemeinde Saanen sich der Wichtigkeit der Thematik bewusst ist und sich laufend und mit Nachdruck für ein korrekte Bewertung der Grundstücke einsetzt.

DER GEMEINDERAT


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