e-Anzeiger oder gedruckte Version: Die Gemeinden haben die Wahl

  18.06.2021 Saanenland, Gemeinde

Künftig soll jede Gemeinde im Kanton Bern wählen können, ob sie die amtlichen Informationen nur gedruckt, nur elektronisch oder in beiden Formen publizieren will.

ANITA MOSER
Ginge es nach dem Regierungsrat, wäre die gedruckte Form der «Amtlichen Anzeiger» ein Auslaufmodell. Dank der Unterstützung der Grossrätinnen und Grossräte auf dem Land wird es den «Amtlichen Anzeiger» in Papierform aber auch weiterhin geben.

Gemeinden haben die Wahl
Aktuell müssen die Gemeinden die amtlichen Bekanntmachungen zwingend in gedruckter Form publizieren. Die gedruckte Version muss per Gesetz zwingend allen Haushaltungen und Betrieben im Einzugsgebiet kostenlos zugestellt werden.

In Zukunft soll jede Gemeinde selber wählen können, ob sie den «Amtlichen Anzeiger» nur gedruckt, nur elektronisch oder in beiden Formen publizieren will. Wird er in einer Gemeinde in beiden Formen publiziert, ist die gedruckte Form verbindlich. So hat es das Kantonsparlament am vergangenen Mittwoch in einer ersten Lesung entschieden.

Der Abstimmung voraus ging eine Grundsatzdiskussion, an der sich vor allem die Grossrätinnen und Grossräte aus ländlichen Regionen, darunter auch der Schönrieder FDP-Grossrat Hans Schär, für die nun angenommene Version stark machten.

«Nume nid gsprängt»
«Nume nid gsprängt, aber gäng chly hü», mahnte EVP-Grossrat Philipp Messerli. «Wir befinden uns noch in der Übergangszeit und wir sollten die Bürgerinnen und Bürger ‹süferli› mitnehmen auf den Weg Richtung Digitalisierung.» Denn nicht alle Leute hätten Zugang zum Internet.

Vor allem in der Region Bern wollte man künftig auf die gedruckte Version verzichten – aus Kostengründen. Der «Amtliche Anzeiger» sei defizitär, die Gemeinden müssten den Fehlbetrag mit Steuergeldern decken, wurde argumentiert. Auf dem Land sei dies ganz anders, erwiderte EDU-Grossrat Jakob Schwarz aus dem Frutigland. Nun wolle man aber für den ganzen Kanton ein Gesetz machen, obwohl nur in einer einzigen Region, nämlich in der «Anzeiger»-Region Bern, ein Problem bestehe. «In allen anderen ‹Anzeiger›-Regionen funktioniert es bestens, teilweise wird sogar damit Geld verdient.»

Viele Vorteile für gedruckte Version
Der gedruckte «Amtliche Anzeiger» habe immer noch viele Vorteile, argumentierten Grossrätinnen und Grossräte vom Land. Die Bekanntmachungen in der gedruckten Version würden noch gelesen, im Internet sei dies vielleicht nicht mehr der Fall. Die gedruckte Version wird per Gesetz in alle Haushalte versandt. Die Mehrheit des Kantonsparlamentes befand, man könne sich der Digitalisierung nicht verweigern und hat das Gemeindegesetz entsprechend geändert. Gedruckt, digital oder beides: Die Gemeinden haben die Wahl.

Gemeinden bestimmen die digitale Plattform
Im Parlament durchgesetzt hat sich auch der Vorschlag, dass die Gemeinden die Publikationsplattform für den e-Anzeiger selber bestimmen können. Anzustreben sei aber eine kantonal einheitliche Lösung. Der Regierungsrat wollte die SECO-Plattform vorschreiben. Dagegen formierte sich Widerstand. Die Gemeinden seien verantwortlich für die Herausgabe der gedruckten «Amtlichen Anzeiger», daher müssten sie auch im digitalen Bereich entscheiden können, welches digitale System eingesetzt werden soll, wurde argumentiert. Die Bedürfnisse der Gemeinden seien umfassender als jene des Kantons und deshalb könne es nicht sein, dass der Regierungsrat vorschreibe, welches digitale System eingesetzt werde. Die SECO-Plattform sei zu eingeschränkt und erlaube die Veröffentlichung von nichtamtlichen Mitteilungen nicht. Dies sei aber ein grosses Bedürfnis der Gemeinden. Die Bürger sollen umfassend informiert werden können.

Das Parlament wird das Geschäft im Herbst an einer zweiten Lesung nochmals beraten. Dann wird auch die Übergangsfrist ein Thema sein.


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