Ressortverteilung sowie Kommissionswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2025

  28.01.2022 Lauenen, Gemeinde

Ressortverteilung
Die Ressortverteilung innerhalb des Gemeinderats wurde wie folgt vorgenommen (die bestehenden Ratsmitglieder verbleiben in ihren Ressorts):
– Präsidiales: Ruth Oehrli (neu)
– Bauwesen, Raumplanung, öffentliche Sicherheit: Andreas Reichenbach
– Bildung: Kurt von Siebenthal
– Kultur, Freizeit, Tourismus: Pascal Bangerter
– Gesundheit, Soziales: Stephan Perreten
– Verkehr: Claudia Ryter
– Infrastruktur: Serge Jungi
– Land- und Forstwirtschaft: Silver Hauswirth (neu)
– Finanzen: Daniela Addor

Kommissionswahlen für die Amtsdauer 2022–2025
Der Gemeinderat hat folgende Kommissionsmitglieder gewählt:
Finanzkommission: Ruth Oehrli (neu)
Landwirtschaftskommission: Helmut Annen (neu)
Vertreter Cottier-Stiftung: Patrick Westemeier
Nichtständige Kommission Alterswohnen: Daniela Addor (neu) und Stephan Perreten (neu)
Der Gemeinderat bedankt sich bei den abtretenden Behördenmitgliedern für ihren Dienst bei der Gemeinde Lauenen.

Die gesamte Zusammensetzung der Gemeindebehörden ist auf www.lauenen.ch ersichtlich.

Gemeindeversammlungen 2022
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen sind festgelegt worden auf (jeweils in der Turn- und Mehrzweckhalle): Freitag, 20. Mai, 20.15 Uhr Samstag, 19. November, 13.30 Uhr

Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Ab dem 1. Februar 2022 gelten neue Schalteröffnungszeiten. Montag bis Donnerstag, 8–12 Uhr und 13.30–17 Uhr; Freitag, 8–12 Uhr und 13.30–16 Uhr. Auf Anfrage können Termine in Einzelfällen auch ausserhalb der normalen Öffnungszeiten vereinbart werden.

Übernahme Chämelistrasse
Gestützt auf die Überbauungsvorschriften wurde zwischen der Grundeigentümerin im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Chämeli und der Gemeinde ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag hat die Gemeinde die Planung und Erstellung der Zufahrt ab Hauptstrasse bis zum Ende der Gewerbezone der Grundeigentümerin übertragen. Im Vertrag wurde weiter vereinbart, dass sich die Gemeinde an den Erstellungskosten mit einem Pauschalbeitrag von Fr. 74’000.– beteiligt. Da die Grundeigentümerin die ihr übertragenen Arbeiten abgeschlossen hat, konnte der Beitrag ausbezahlt und die Strassenparzelle zu Eigentum und Unterhalt der Gemeinde übernommen werden.

Stein- und Blockschlag Risene
Im September 2020 ereignete sich bei Risene in der Gemeinde Lauenen ein Blockschlag. Das Amt für Wald und Naturgefahren hat daraufhin eine Begehung durchgeführt und der Gemeinde Massnahmen für das weitere Vorgehen empfohlen. Dabei wurde die Prozessquelle in verschiedene Bereiche aufgeteilt und die dringendst notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Auf Empfehlung des Amts für Wald und Naturgefahren hat die Gemeinde ausserdem ein Fachgutachten erstellen lassen. Gemäss Risikoanalyse dieses Fachgutachtens kann beim Kanton ein subventioniertes Projekt beantragt werden. Das Projekt beinhaltet die Sicherung eines abgelösten Einzelblocks. Ein entsprechendes Gesuch wurde eingereicht und ist zurzeit hängig. Aufgrund erheblicher Gefährdung sind nebst der Sicherung dieses Einzelblocks weitergehende Massnahmen vorgesehen, die nicht subventionsberechtigt sind (Erstellung eines einfachen Netzzauns zur Sicherung von weiteren absturzgefährdeten Blöcken).

Notfallplanung Naturgefahren
Der Staat ist beauftragt, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen vor Naturgefahren zu schützen. Dazu braucht es die gut koordinierte Zusammenarbeit von verschiedensten Fachstellen und -personen aus Kanton und Gemeinden. Die standardisierte Notfallplanung Naturgefahren sorgt dafür. Die Erstellung der Notfallplanung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde. Auf Empfehlung der kantonalen Fachstellen hat der Gemeinderat entschieden, eine Notfallplanung Naturgefahren ausarbeiten zu lassen. Dafür hat er die Emch+Berger AG beauftragt. Die Erstellung der Notfallplanung im Kanton Bern wird mit einem Beitrag des Bundes von 50 Prozent subventioniert.

Periodische Schutzraumkontrolle steht bevor
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die PSK vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Im Kanton Bern werden die Gemeinden mit der Durchführung beauftragt. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle zehn Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.

Im Auftrag der Gemeinde Lauenen führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kontrolle im Frühling/Sommer 2022 durch. Abri Audit AG fokussiert sich als Unternehmen ausschliesslich auf Schutzraum-Kontrollen und gehört zu einer Unternehmensgruppe, die mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Schutzraum-Technik hat.

Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmeldeschreiben sowie zwei Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung zur Kontrolle zu.
– Die Liegenschaftseigentümer werden gebeten, den Schutzraum gemäss den Weisungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz rechtzeitig vorzubereiten.
– Insbesondere die Kellerabteile, welche mit Komponenten zum Schutzraum belegt sind, müssen zugänglich sein.
Nebst der eigentlichen Kontrolle werden allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos durch den Kontrolleur behoben. Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutzräume in der Gemeinde wird die kantonale Behörde den Liegenschaftseigentümern eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen schriftlich zukommen lassen. Besten Dank für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

eBau – elektronisches Baubewilligungsverfahren
Ab dem 1. März 2022 müssen Baugesuch elektronisch eingereicht werden. Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Das Onlinesystem vereinfacht den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und spart viel Papier. Mit der Baubewilligungssoftware eBau werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt – ähnlich wie das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung – durch das Baugesuch geführt. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen zusätzlich zweifach in Papier mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht werden.

ePlan – elektronisches Planerlassverfahren
Am 1. März 2022 treten auch die Bestimmungen zum elektronischen Planerlassverfahren im Kanton Bern in Kraft. Während einer Übergangsphase von fünf Jahren werden die Nutzungsplanungen der Gemeinden etappenweise in die elektronische Form via ePlan überführt. In Lauenen ist die Überführung 2023 vorgesehen. Durch die Einführung von ePlan können künftig auch die Nutzungsplanungen vollständig digital geprüft und genehmigt werden.

GEMEINDERAT LAUENEN, HANSUELI PERRETEN


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