Erläuterungen zu den Geschäften
14.05.2024 Saanen, PolitikOrdentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad.
1. Jahresrechnung 2023: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF ...
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad.
1. Jahresrechnung 2023: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 1’012’943.56
Die Jahresrechnung 2023 weist folgende Eckdaten aus (Tabelle 1).
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1’012’943.56 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 6’688’570.–, womit eine Besserstellung von CHF 7’701’513.56 verzeichnet wird. Diese Besserstellung ist praktisch vollständig im Fiskalertrag zu finden (Tabelle 2).
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1’740’950.12 ab (Vorjahr CHF 14’317’290.02). Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 5’659’960.–. Somit beträgt die Besserstellung insgesamt CHF 7’400’910.12.
Einmal mehr liegt die Ursache der Budgetabweichungen hauptsächlich in Positionen des Steuerertrags, welche entweder nicht detailliert budgetiert werden können, oder aber von Nachzahlungen früherer Steuerjahre geprägt sind.
Ergebnis Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall weisen folgende Resultate aus (Tabelle 4).
Die budgetierten (und beabsichtigten) Aufwandüberschüsse konnten in der Wasserversorgung noch nicht realisiert werden, hingegen wurden in den Bereichen Abwasser- und Abfallentsorgung die gewünschten Aufwandüberschüsse erreicht, womit die Betriebsreserven entsprechend abgebaut werden konnten.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen im Jahr 2023 CHF 12’908’358.27 (Vorjahr CHF 6’414’945.10) und damit knapp 62 % des Vorgesehenen. Grösste Investitionsausgaben (netto) (Tabelle 5).
Die folgenden, in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2023 abgeschlossen werden (Tabelle 6).
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt (Tabelle 7).
Das Finanzvermögen sank gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Investitionsausgaben und den getätigten Schuldenrückzahlungen um ca. CHF 9,5 Mio. Im Gegenzug sank jedoch auch das Fremdkapital in der gleichen Periode um über CHF 7,6 Mio.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2023 weist folgende Geldflüsse aus (Tabelle 8).
Auch mit dieser Auswertung werden die erhöhte Investitionstätigkeit und die Rückzahlung von Fremdkapital ersichtlich.
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2023 lauten (Tabelle 9).
Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Jahresrechnung 2023 geprüft und beantragt mit Bestätigungsbericht vom 23. April 2024, diese zu genehmigen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 1’012’943.56 (Tabelle 10).
2. Erneuerung Abwasserleitungen Egglistrasse, Gstaad: Kreditbewilligung
Abwasserleitungen: Genehmigung
Krediterhöhung von Fr. 70’000.– um CHF 1’215’000.– auf neu CHF 1’285’000.–
Die Eigentümerschaft der privaten Erschliessungsstrasse (Parz. 7157) zu den Liegenschaften Egglistrasse 10–18 in Gstaad beabsichtigt, ihre Anlage zu sanieren. Der zu sanierende Strassenabschnitt befindet sich in einem desolaten Zustand und soll ertüchtigt werden.
Werkleitungen Ost-West: Im Bereich der neu zu asphaltierenden Egglistrasse befindet sich die gemeindeeigene, sanierungsbedürftige Trinkwasserleitung. Weiter führen bestehende, ebenfalls desolate Kanalisationsleitungen (Regen- und Schmutzwasser) nördlich der Egglistrasse durch private Gärten und Vorplätze. Da beide Kanalisationsleitungen saniert aber auch vergrössert werden müssen, sollen diese in die Egglistrasse verlegt werden. Die Schmutzwasserleitung befindet sich heute in privatem Eigentum und soll nach der Sanierung ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Die Hälfte der Kosten für die Sanierungsarbeiten der Schmutzwasserleitung werden durch die noch privaten Leitungseigentümer getragen. Die Kosten für die Sanierung der Regenwasserleitung gehen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde.
Werkleitungen Süd-Nord: Weiter gibt es im Gebiet Egglistrasse GEP-Massnahmen (Vergrösserung Schmutzwasserleitung), die sinnvollerweise zeitgleich ausgeführt werden sollen. Zudem ist auch hier der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung erforderlich.
Erneuerung Trinkwasserleitung (informativ): Im Rahmen desselben Projekts müssen die Trinkwasserleitungen erneuert werden. Die Kosten für den Ersatz werden mit einer Genauigkeit von +/– 10% auf rund CHF 500’000.– geschätzt. Die Genehmigung dieses Kredits liegt in der Kompetenz des Gemeinderates und wird daher nicht der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. (Tabelle 11)
Planungskredit: Der Gemeinderat hat im Vorfeld einen Planungskredit in der Höhe von CHF 70’000.– bewilligt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Beurteilung finanzielle Auswirkungen: Das Projekt wurde der Finanzkommission zur finanziellen Überprüfung vorgelegt. Auf die Anlagedauer von 80 Jahren ergeben sich jährliche Abschreibungen von CHF 16’000.–, welche der Spezialfinanzierung für den Werterhalt zu entnehmen sind. Die Nettoinvestitionen werden um den von den Grundeigentümern zu entrichtenden Betrag tiefer ausfallen, womit auch die Abschreibungen entsprechend tiefer sein werden.
Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann den zuständigen Organen zustimmend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 70’000.– um CHF 1’215’000.– auf CHF 1’285’000.–, Konto Nr. 7201.5032.40 Egglistrasse Gstaad, Erneuerung Schmutz-/Regenwasserleitung.
3. Gemeindeinitiative «Alpine Solaranlage im Saanenland»
Beschlussfassung über Zustimmung als Standortgemeinde und Beteiligung am Aktienkapital
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023 haben die Stimmberechtigten das Projekt SolSarine mit 203 Ja- zu 369 Nein-Stimmen abgelehnt. Darauffolgend wurde am 8. März 2024 eine Gemeindeinitiative gestartet, welche folgendes verlangt: «Die Einwohnergemeinde Saanen stimmt als Standortgemeinde dem Bau einer zeitlich befristeten alpinen Solaranlage an den Standorten Hornberg/Parwenge und Schneit im Rahmen des Solarexpresses zu. Sie beteiligt sich mit 30 Prozent zu maximal CHF 3 Mio. am Aktienkapital der Betreibergesellschaft (SolSarine AG).»
Das Geschäft soll bereits der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 vorgelegt werden, ansonsten die Zeit für die Realisierung dieses Projektes nicht mehr ausreichen würde, um bis Ende 2025 mindestens 10% der Leistung am Stromnetz angeschlossen zu haben. Geschieht dies nicht, gingen die Bundessubventionen von 60% der Investitionskosten verloren.
Gemäss geltenden Vorschriften müssen 10% der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen, jedoch max. 400 Personen, eine Gemeindeinitiative unterzeichnen, damit diese gültig zustande kommt. Am 28. März 2024 wurden die gesammelten Unterschriften auf der Gemeindeverwaltung abgegeben. Es konnten insgesamt 541 Unterschriften als gültig bestätigt werden. Gemäss Artikel 37 Absatz 1 des Organisationsreglementes unterbreitet der Gemeinderat gültige Initiativen den Stimmberechtigten innert zwölf Monaten zum Beschluss.
Die Finanzkommission hat die finanzielle Tragbarkeit dieser Beteiligung geprüft. Diese Beteiligung gilt als Anlage, welche dem Finanzvermögen zuzuführen ist. Es ist keine Wertberichtigung erforderlich, solange der Wert des Aktienkapitals vorhanden ist. Im Umfang des gezeichneten Aktienkapitals wird die Liquidität reduziert werden, allenfalls wird neues Fremdkapital aufgenommen werden müssen. Als Folgeerträge werden von der Betreibergesellschaft Dividendenzahlungen in nicht genannter Höhe in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat von Saanen hat über diese Gemeindeinitiative beraten und legt das Geschäft der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 vor. Hinsichtlich der Beteiligung am Aktienkapital der Betreibergesellschaft (SolSarine AG) stellt er die Bedingung, dass dieses Geld erst bezahlt werden darf, wenn die Bundessubventionen zugesichert sind und die Baubewilligung rechtsgültig vorliegt.
Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023 die Zustimmung zum Projekt Sol-Sarine. Das Geschäft wurde jedoch von der Versammlung abgelehnt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Gemeindeinitiative weder zur Annahme noch zur Ablehnung zu beantragen, sondern die Abstimmungsfrage offen zu formulieren.
Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Gemeindeinitiative für eine alpine Solaranlage im Saanenland wie folgt annehmen?
a) Zustimmung als Standortgemeinde zum Bau einer zeitlich befristeten alpinen Solaranlage an den Standorten Hornberg/Parwengen und Schneit im Rahmen des Solarexpresses.
b) Zustimmung zu einer Beteiligung am Aktienkapital der Firma Sol-Sarine AG von 30%, maximal CHF 3’000’000.–, unter der Bedingung, dass das gezeichnete Aktienkapital erst bezahlt werden darf, wenn die Bundessubventionen zugesichert sind und die Baubewilligung rechtsgültig vorliegt.
4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 14. Mai 2024
Der Gemeinderat von Saanen