Gsteig: Es kommt zur Kampfwahl
23.04.2024 Gsteig, PolitikFür die Erneuerungswahlen der Einwohnergemeinde Gsteig sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Damit kommt es am 9. Juni zu einer Kampfwahl.
KEREM S. MAURER
Da sich der amtierende Gemeinde- und Gemeinderatspräsident von Gsteig, Markus Willen, nicht ...
Für die Erneuerungswahlen der Einwohnergemeinde Gsteig sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Damit kommt es am 9. Juni zu einer Kampfwahl.
KEREM S. MAURER
Da sich der amtierende Gemeinde- und Gemeinderatspräsident von Gsteig, Markus Willen, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellen möchte, muss für ihn eine Ersatzperson gewählt werden. Wie die Einwohnergemeinde Gsteig mitteilt, sind für die ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2025 während der publizierten Frist termingerecht gleich zwei Wahlvorschläge eingegangen: Zur Wahl stellen sich einerseits die bisherige Gemeindeund Gemeinderatsvizepräsidentin Barbara Kernen (Jahrgang 1973) sowie andererseits Michael Gehret (1977), der bislang noch nicht im Gemeinderat Einsitz nahm. «Da für diese Wahl mehr Wahlvorschläge eingingen, als Stellen zu besetzen sind, findet am 9. Juni 2024 ein öffentlicher Urnengang statt», heisst es in der Mitteilung.
Familiäre und berufliche Gründe
Warum stellt sich Markus Willen nicht mehr zur Wahl? Willen teilt auf Anfrage mit: «Mein Entscheid, mich nicht mehr für eine weitere und letzte Amtsdauer zur Verfügung zu stellen, hat familiäre und berufliche Gründe. Die vergangenen Jahre als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident waren wegen ausserordentlichen Geschäften und Ereignissen äusserst anspruchsvoll und zeitintensiv. Parallel nahm auch das berufliche Arbeitsvolumen zu. Nach fünf Jahren als Vize- und zwölf Jahren als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident glaube ich deshalb, einen nicht unerheblichen Anteil zum Wohl der Gemeinde Gsteig geleistet zu haben, so dass ich mich für diesen Schritt entschied.»
Das Wahlprozedere
Den Stimmberechtigten würden die Ausweiskarten und Wahlzettel zugestellt, heisst es weiter in der Mitteilung der Einwohnergemeinde Gsteig. Stimmberechtigte, die keine Ausweiskarte oder Stimmzettel erhalten oder diese verloren hätten, könnten ein Doppel, beziehungsweise einen Wahlzettel bis am 7. Juni 2024 – spätestens bis 16 Uhr – auf der Gemeindeschreiberei abholen.
Im Übrigen würden die Vorschriften des Urnenwahlreglements und diejenigen über die briefliche Stimmabgabe gelten. Und in der Mitteilung heisst es ausdrücklich: «Es darf nur für vorgeschlagene Kandidaten gestimmt werden.»