Protokoll der ordentlichen zweiten Gemeindeversammlung von Saanen
11.06.2025 Saanen, PolitikOrdentliche zweite Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni 2025, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen.
Vorsitz: Hans Schär, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Tanja Brunner, Verwaltungsdirektorin
Ordentliche zweite Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni 2025, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen.
Vorsitz: Hans Schär, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Tanja Brunner, Verwaltungsdirektorin
Stimmenzähler: entfallen aufgrund elektronischer Abstimmungsgeräte
Anwesende Stimmberechtigte: 62 bzw. rund 1,6 % (100 % = 3844)
Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Hans Schär, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und Gäste und eröffnet die ausserordentliche Gemeindeversammlung.
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2024: Genehmi gung
Genehmigung der Jahresrechnung 2024 mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von CHF 154’284.67
2. Sanierung Uferböschung Turpach bach: Kreditgenehmigung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 121’000.00 um CHF 489’000.00 auf CHF 610’000.00
3. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden sind im «Anzeiger von Saanen» vom 13. Mai 2025 erschienen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen.»
Die im «Amtlichen Anzeiger Saanen» bzw. im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.
Verhandlungen
1. Jahresrechnung 2024: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2024 mit einem Aufwandüberschuss
Gesamthaushalt von CHF 154’284.67.
Nathanael Perreten, Gemeinderat Finanzen, erläutert das Geschäft.
Die Jahresrechnung 2024 weist folgende Eckdaten aus (siehe Tabelle 1). Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 154’284.67 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 10’378’370, womit eine Besserstellung von CHF 10’224’085.33 verzeichnet wird. Diese Besserstellung ist hauptsächlich in folgenden Positionen zu finden (siehe Tabelle 2).
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab (Vorjahr Ertragsüberschuss CHF 1’740’950.12). Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 9’358’940.–. Somit beträgt die Besserstellung CHF 9’358’940.–. Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 6’012’922.67 beträgt der Überschuss effektiv CHF 15’371’862.67. Die grössten Budgetabweichungen finden Sie in der Tabelle 3.
Einmal mehr liegen die Ursachen der Budgetabweichungen hauptsächlich in Positionen des Steuerertrags, welche entweder nicht detailliert budgetiert werden können, oder aber von Nachzahlungen früherer Steuerjahre geprägt sind.
Ergebnis Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall weisen folgende Resultate aus (siehe Tabelle 4). Die budgetierten (und beabsichtigten) Aufwandüberschüsse konnten in den Bereichen Wasser und Abfall nicht realisiert werden, hingegen wurde im Bereich Abwasser ein Aufwandüberschuss erreicht, womit die Betriebsreserve entsprechend abgebaut werden konnte.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen im Jahr 2024 CHF 17’290’958.90 (Vorjahr CHF
12’908’358.27) und damit ca. 71 Prozent des Vorgesehenen (siehe Tabelle 5).
Die folgenden, in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2024 abgeschlossen werden (siehe Tabelle 6).
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt (siehe Tabelle 7). Das Finanzvermögen sank gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Investitionsausgaben und den getätigten Schuldenrückzahlungen um ca. CHF 4,1 Mio. Im Gegenzug sank jedoch auch das Fremdkapital in der gleichen Periode um weitere CHF 3,2 Mio.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2024 weist folgende Geldflüsse aus (siehe Tabelle 8).
Auch mit dieser Auswertung werden die erhöhte Investitionstätigkeit und die Rückzahlung von Fremdkapital ersichtlich.
Nachkredite: Im Rechnungsjahr 2024 sind insgesamt Kreditüberschreitungen im folgenden Umfang entstanden (siehe Tabelle 9).
Bis auf Überschreitungen bei zwei Kontos konnten alle in Kompetenz des Gemeinderates bewilligt werden. Aufgrund der Unwetter im Herbst 2023 und Herbst 2024 entstanden bei zwei Kontos folgende Überschreitungen, welche durch Gemeindeversammlung beschlossen werden müssten (siehe Tabelle 10).
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2024 lauten wie folgt (siehe Tabelle 11 und 12). Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Jahresrechnung 2024 geprüft und beantragt mit Bestätigungsbericht vom 24. April 2025, diese zu genehmigen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung 2024 wie folgt (siehe Tabelle 13).
Download Jahresrechnung 2024 auf www.saanen.chodererhältlichbeider Finanzverwaltung Saanen.
Beschluss: Diskussionslos stimmt die Versammlung dem Antrag mit 61 Jastimmen zu einer Neinstimme zu.
2. Sanierung Uferböschung Turpachbach: Kreditgenehmigung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 121’000.00 um CHF 489’000.00 auf CHF 610’000.00
Klaus Romang, Gemeinderat Infrastrukturen, erläutert das Geschäft.
Im März 2022 wurde festgestellt, dass die Uferböschung des Turpachbachs oberhalb der Chrambrücke in Gstaad in schadhaftem Zustand ist. Die Fahrbahn der Turbachstrasse musste aufgrund von Senkungen im Bereich der Betonstützmauer bereits saniert werden. Abklärungen bei den für die Gewässer zuständigen kantonalen Ämtern hat ergeben, dass die neue Mauer nicht nur mit einer Spritzbetonwand erstellt werden darf. Ein Blocksatz aus Natursteinen als Vormauerung sei aus hydraulischer Sicht gut geeignet, könne wilder gestaltet werden als bspw. eine Moellonmauer und sei auch gegen den Abrieb des Geschiebes, welches der Turpachbach durchaus mit sich bringen kann, robuster. Diese Aspekte wurden bei der Planung berücksichtigt. Aus diesem Grund soll die Uferböschung auf einer Länge von rund 30 Meter durch eine permanente Nagelwand mit einer vorliegenden Blocksteinmauer instandgestellt werden (siehe Tabelle 14).
Planungskredit: Der Gemeinderat hat im Vorfeld einen Planungskredit in der Höhe von Fr. 121’000.00 bewilligt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Finanzielle Tragbarkeit – Mitbericht aus der Finanzkommission vom 3. April 2025: Die Nutzungsdauer für diese Investition beträgt 40 Jahre, womit die Erfolgsrechnung mit jährlichen Abschreibungen von CHF 15’250.00 belastet werden wird. Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann der GV vom 6. Juni 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 121’000.– um CHF 489’000.– auf total CHF 610’000.–, Konto Nr. 6150.5010.81 Turbachstrasse, Sanierung Uferböschung.
Beschluss: Nach der Beratung zweier Fragen aus der Versammlungsmitte stimmen die Stimmberechtigten dem Antrag mit 57 Ja- zu drei Neinstimmen zu.
Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Martin Hefti, Schönried stellt einen Erheblichkeitsantrag. Der Gemeinderat von Saanen wird beauftragt, das Reglement über die Konzessionsabgabe der Energieversorgung (RKE) anzupassen und die Beschränkung im Artikel 5 aufzuheben. Das angepasste Reglement soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Nathanael Perreten erläutert die Auswirkungen auf den vorliegenden Antrag.
Beschluss: Die Versammlung hat den Erheblichkeitsantrag mit neun Ja- zu 49 Neinstimmen nicht angenommen.
Das verlesene Beschlussprotokoll wird mit 61 Jastimmen zu einer Neinstimme genehmigt. Schluss der Versammlung: 20.50 Uhr.
Gemeindeversammlung von Saanen
Der Präsident: Hans Schär
Die Verwaltungsdirektorin: Tanja Brunner