Tempo 30: Regierungsrat lehnt Petitionsforderung ab
10.07.2023 , PolitikDer Berner Regierungsrat hat die «Durchsetzungs-Petition gegen Tempo 30 in Schönried» zur Kenntnis genommen und abgelehnt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gemäss einer Medienmitteilung die von 3329 Personen unterzeichnete ...
Der Berner Regierungsrat hat die «Durchsetzungs-Petition gegen Tempo 30 in Schönried» zur Kenntnis genommen und abgelehnt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gemäss einer Medienmitteilung die von 3329 Personen unterzeichnete «Durchsetzungs-Petition gegen Tempo 30 in Schönried» zur Kenntnis genommen. Die Unterzeichnenden forderten darin den Regierungsrat auf, auf die Einführung von Tempo 30 in Schönried zu verzichten (siehe Kasten). Mit einem Schreiben vom 5. Juli 2023 hat der Regierungsrat die Petitionsforderung nun abgelehnt.
Sicherheit ist das oberste Gebot
Laut seiner Mitteilung ist der Berner Regierungsrat der Meinung, dass auf die Prüfung dieser Massnahme nicht zum Vornherein verzichtet werden soll und schreibt: «Da nur auf bestimmten Strassenabschnitten – also nicht flächendeckend – eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden kann, ist eine Einzelfallbetrachtung zwingend notwendig.» Komme das Verkehrsgutachten zum Schluss, dass die Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30 nicht gegeben seien, werde auf dessen Einführung verzichtet. Das Kantonsstrassennetz sei jedoch sehr vielfältig und müsse den Ansprüchen verschiedenster Nutzergruppen genügen. Neben der «möglichst flüssigen Zirkulation des Verkehrs» messe der Regierungsrat «der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden grosse Bedeutung» zu. Es gebe verschiedene Massnahmen, um diese zu erhöhen; eine davon könne die Einführung von Tempo 30 innerorts sein. «Durch diese Massnahme resultiert ein deutlicher Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmenden, da auf Abschnitten mit Tempo 30 nicht nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Unfälle abnimmt», schreibt der Regierungsrat.
Reduktion des Strassenlärms steigert touristische Attraktivität
Zudem geht der Regierungsrat nicht davon aus, dass eine allfällige Einführung von Tempo 30 in Schönried zu einer Minderung der touristischen Attraktivität der Region führe. Im Gegenteil: «Gerade in einem Tourismusort mit wichtigen Hotels und Gastronomiebetrieben an der Kantonsstrasse trägt eine Reduktion des Strassenlärms zur Aufenthaltsqualität und Steigerung der Attraktivität bei», ist der Regierungsrat überzeugt.
Darf der Regierungsrat eine Petition einfach ablehnen?
Das verfassungsmässige Petitionsrecht nach Artikel 20 der Kantonsverfassung sei die Rechtsgrundlage, wonach alle Personen einen Anspruch hätten, von einer Behörde des Kantons Bern angehört zu werden und eine Antwort auf ihr Anliegen zu erhalten, teilt die Staatskanzlei auf Anfrage mit. Anliegen oder Fragen könnten formlos, insbesondere auch ohne bestimmte Anzahl von Unterschriften direkt an die gewünschte Kantonsbehörde gerichtet werden. Petitionen müssen von der zuständigen Behörde innerhalb eines Jahres geprüft und beantwortet werden. Die Staatskanzlei stellt fest, dass der Regierungsrat lediglich verpflichtet ist, eine eingereichte Petition zu prüfen und zu beantworten. Er sei dabei frei, dem Petitionsanliegen zu entsprechen oder dieses abzulehnen.
PD/KMA
PETITION GEGEN TEMPO 30
Am 6. Juni 2023 wurde zu Handen des Regierungsrates die «Durchsetzungs-Petition gegen Tempo 30 in Schönried» eingereicht. Die Unterzeichnenden fordern darin, auf die Einführung von Tempo 30 in Schönried zu verzichten. Als Begründung halten sie fest, dass in Schönried mit einer Länge von 500 Metern die längste Tempo 30-Zone des Kantons Bern realisiert würde; dass schon bald auch im Simmental mit nur noch 30 km/h durch die Dörfer gefahren werden könne; dass die Einführung von Tempo 30 in Schönried massive Einbussen für den Tourismus bedeuten würde; dass die Möglichkeit bestehe, in Tempo 30-Zonen Rechtsvortritt einzuführen und dass ab dem 1. Januar 2023 nach dem Bundesrat auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gelten soll.
QUELLE: BAU- UND VERKEHRSDIREKTION