Eigenverantwortung ist das A und O

  13.03.2020 Coronavirus, Gesellschaft, Saanenland, Schweiz, Gesundheitswesen

In den aktualisierten Massnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang dieser Woche herausgegeben hat, wird die Eigenverantwortung der Schweizer Bevölkerung ins Zentrum der Bemühungen gestellt.

JENNY STERCHI
Dies nicht, weil die staatlichen Institutionen sich zurücklehnen, sondern weil die Eigenverantwortung jedes Bürgers Kapazitäten in den medizinischen Einrichtungen denen offen hält, für die es unter Umständen den Erhalt ihres Lebens bedeutet. Das sind nachweislich Menschen über 65 Jahre und Menschen mit Vorerkrankungen sowie einem geschwächten Immunsystem. Dieses Verständnis rücke mit stark steigenden Infektionszahlen in den Vordergrund, wie die Verantwortlichen der Spital STS AG auf Anfrage betonten. Die Verbreitung sei laut BAG nicht aufzuhalten, aber mit der Disziplin jedes Einzelnen und mit der Solidarität gegenüber den vulnerablen Bevölkerungsgruppen immer noch zu beeinflussen. Ziel der auf der Grafik dargestellten Strategie ist es, die Infektionsausbreitung zu verlangsamen. Das wiederum erhöht in den Spitälern die Chance, dass die freien Kapazitäten von den Patienten belegt werden, bei denen sich ein schwerer Verlauf der Erkrankung abzeichnet.

Verzögern – aber wie?
Die Tatsache, dass nicht mehr jede Ansteckung mit einem Test nachgewiesen wird, ist keineswegs fahrlässig, wie den Informationen des BAG zu entnehmen ist. Bei einer Person mit einem leichten Krankheitsverlauf bedürfe es keines Testverfahrens, weil sich für den Patienten nichts ändern würde. Viel wichtiger sei indessen, dass die betroffene Person den direkten Kontakt zu ihrem Umfeld, aber vor allem zu Personen, die den Risikogruppen angehören, für eine Weile unterbricht. Menschen, die über 65 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben, können geschützt werden, indem ihnen Ausflüge in Menschenansammlungen wie Arztbesuche mit ÖV oder Einkäufe abgenommen werden. Das BAG hat die Formen des sozialen Rückzugs (siehe Kasten) genau definiert.

Husten und Fieber – wie weiter?
«Der Hausarzt ist die erste Instanz», versichert die Spital STS AG. Ihm obliege die Einschätzung der Patienten, die sich unbedingt auf die telefonische Kontaktaufnahme beschränken sollten. Anhand der Fragen zu Beschwerden und des Wissens über Vorerkrankungen entscheiden die Hausärzte im Saanenland, ob ein Virustest angezeigt ist. Auch hier greift das Modell der Eigenverantwortung, denn der Patient wird aufgefordert, seinen Gesundheitszustand zu beobachten. Die Hausärzte kennen im Normalfall die Vorerkrankungen ihres Patientenstammes. Das könne ein gewisses Mass an Ruhe in die Situation bringen, so die Spital STS AG. Natürlich können sich verunsicherte Menschen im Spital Zweisimmen melden. «Aber auch diese Kontaktaufnahme sollte unbedingt telefonisch erfolgen», so der eindringliche Hinweis der Spitalverantwortlichen. Für die Behandlung für Covid-19-Erkrankungen, die offensichtlich nicht leicht verlaufen, sei die Spital STS AG jedenfalls vorbereitet. «Dennoch ist der zeitliche Verlauf der Ausbreitung für uns und alle übrigen Schweizer Spitäler massgeblich für unsere Handlungsfähigkeit.»

Saanenland betroffen?
Der Zeitpunkt spielt eigentlich keine Rolle, denn dass auch im Saanenland Covid-19-Erkrankungen auftreten werden, ist ziemlich sicher. Das Regionale Führungsorgan informierte über einen positiv getesteten Gast, der sich vorübergehend im Saanenland aufgehalten hat, bereits aber wieder abgereist ist. Er informierte eine Kontaktperson über seine Infektion, die ihrerseits die Gemeinde Saanen informierte. Die Information wurde von da aus dem Bund gemeldet.


NEUE STRATEGIE

Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 6. März bekannt gegeben hat, gehören insbesondere ältere Menschen ab 65 Jahren zur durch den neuen Coronavirus besonders gefährdeten Gruppe. Die neue Strategie des Bundesrats setzt entsprechend auf die Behandlung der besonders schwer verlaufenden Krankheitsfälle und den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Dem Kantonalen Führungsorgan des Kantons Bern (KFO) ist es ein besonderes Anliegen, dass privat lebende Personen ab 65 Jahren mit den nötigen Informationen bedient werden, sodass sie sich bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen können.

QUELLE: BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG)


VERHALTENSRICHTLINIEN DES BUNDES

Telefonkontakt
• Es gehen generell nur jene Personen zu einem Arzt oder einer Ärztin, deren Gesundheitszustand es zwingend erfordert. Der Erstkontakt soll über das Telefon aufgenommen werden.
• Ärztinnen und Ärzte verweisen Patientinnen und Patienten nur dann an eine Notfallstation oder in ein Spital, wenn es der Gesundheitszustand zwingend erfordert.

Wer isoliert sich wie und wann?
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollen sich zu Hause selber isolieren, wenn es ihr Allgemeinzustand zulässt.

Selbstisolation
Personen mit Symptomen wie Fieber und Husten sollen bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause bleiben. Ihre engen Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt. Sie beobachten ihren Gesundheitszustand selber. Treten Symptome auf, bleiben sie ebenfalls bis 24 Stunden nach deren vollständigem Abklingen zu Hause.

Isolation zu Hause
Personen, deren Ansteckung mit dem Coronavirus durch eine Laboruntersuchung bestätigt ist, sollen zu Hause bleiben, falls es ihr Allgemeinzustand zulässt. Die Isolation dauert bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit deren Beginn mindestens zehn Tage verstrichen sind. Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, erfolgt die Isolation in einem Spital.

Selbstquarantäne
Enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles sollen nach Beginn der Symptome bei der erkrankten Person fünf Tage zu Hause bleiben.

 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote