Regierungsrat verschärft Regeln für Club- und Barbesuche

  10.07.2020 Coronavirus, Kanton, Tourismus, Wirtschaft


Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat die Regeln zum Erheben von Kontaktdaten der Gäste in Clubs und Bars aufgrund der Bundesvorgaben genauer definiert. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat er in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen festgelegt. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 10. Juli 2020.

Zusätzliche Auflagen für Betriebe und Gäste
Die für die Führung von Bars und Clubs sowie von Diskotheken und Tanzlokalen verantwortlichen Personen sind verpflichtet, dem Kantonsarztamt den Namen und die Adresse ihres Betriebs sowie ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben zu melden. Zusätzlich müssen sie höchstens drei zusätzliche Kontaktpersonen definieren, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte. Unter www.be.ch/clubmeldung ist das entsprechende Formular aufrufbar.
Vor dem Einlass müssen die Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale ihre Gäste mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handy-Nummer und E-Mail-Adresse registrieren, die Angaben der Gäste anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen und ihre Handy-Nummer verifizieren. Die Kontaktdaten sind in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren. Die Details zum Umgang mit diesen Daten sind in der Covid-19-Verordnung besondere Lage geregelt.
Die für die Betriebe verantwortlichen Personen sorgen dafür, dass immer eine der Kontaktpersonen jeweils zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist. Schliesslich müssen sie sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage die elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird.

Optimale Voraussetzungen für Contact Tracing schaffen
Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact Tracing gewährleistet ist. Das Kantonsarztamt kann Gäste, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen, unverzüglich per SMS und/oder E-Mail kontaktieren, um ihnen die im konkreten Fall angezeigten Verhaltensregeln mitzuteilen. Die schärferen Kontrollen der Personendaten sollen auch falsche Angaben auf den Gästelisten verhindern.
Ein wirkungsvolles Contact Tracing ist in Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen besonders wichtig: Die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist dort wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste sowie wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen eine grosse Herausforderung. Deshalb müssen auch die Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Schutzkonzepte konsequent umsetzen.

PD
 

https://tinyurl.com/y8ycw8w3


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote