Covid-Massnahmen bleiben bis am 7. Dezember in Kraft

  20.11.2020 Coronavirus, Politik, Kanton, Volkswirtschaft

Die im Kanton Bern geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben bis am 7. Dezember 2020 in Kraft. Das hat der Regierungsrat auf Grund der epidemiologischen Entwicklung und der nach wie vor hohen Fallzahlen beschlossen. Die Regierung hofft, in zwei bis drei Wochen Lockerungen in Richtung der Bundesmassnahmen beschliessen zu können und der Bevölkerung damit eine Perspektive zu verschaffen.

Am 23. Oktober hat der Regierungsrat für den Kanton Bern restriktive Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Die bis am 23. November befristete Verordnung umfasst Regelungen zu den Restaurationsbetrieben, Veranstaltungen, Bildungseinrichtungen, Sport sowie zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Gestern hat der Regierungsrat entschieden, diese vorerst bis am 7. Dezember 2020 weiterzuführen. Er werde in der Woche davor aufgrund der Pandemiesituation entscheiden, wie es mit der Verordnung weitergehe, schreibt er in einer Medienmitteilung.

Fallzahlen verharren auf hohem Niveau
Ausschlaggebend für den Entscheid des Regierungsrats sei die Situation in den Spitälern sowie die epidemiologische Entwicklung in den letzten Wochen. «Der seit Anfang Oktober beobachtete starke Anstieg der Fallzahlen mit Verdoppelungszeiten von teilweise weniger als einer Woche hat Anfang November einen Höhepunkt erreicht», schreibt der Regierungsrat. Im Siebentagesmittel wurden im Kanton Bern über 700 Fälle verzeichnet. Mittlerweile ist dieser Wert auf einen Wochendurchschnitt von rund 450 Fällen pro Tag gesunken.

Die Belegung der Berner Spitalbetten habe am 9. November mit gut 400 Patientinnen und Patienten ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Seither sei die Belegung der Spitäler ungefähr konstant geblieben, wobei die Zahl der Beatmungen nach wie vor steige.

«Aufgrund der hohen Belastung der Spitäler und der epidemiologischen Entwicklung stellt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion insgesamt eine auf hohem Niveau stabile Situation fest.» Es habe weder eine Verschärfung noch eine Entspannung der Lage gegeben. Ziel sei jedoch nach wie vor, die Fallzahlen deutlich zu senken. Deshalb hält der Regierungsrat an den geltenden Massnahmen fest, verzichtet aber gleichzeitig auch auf deren Verschärfung.

Corona-Regeln befolgen, mehr testen
Der Regierungsrat appelliert an die Bevölkerung, die Regeln konsequent einzuhalten und die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. «Damit kann sie wesentlich zur Entspannung der Situation und zu einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität beitragen.» Zudem sollen auch wieder mehr Corona-Tests durchgeführt werden, nachdem die Anzahl der Tests zuletzt gesunken sei.

Der Regierungsrat zeigt sich beeindruckt vom grossen und verlässlichen Einsatz, der vor allem in der Pflege und in den Schulen, aber auch grundsätzlich in der gesamten Gesellschaft geleistet wird. Es sei anstrengend und herausfordernd, in diesen schwierigen Zeiten den ganzen Tag mit den verschärften Schutzmassnahmen zu arbeiten oder zu lernen. «Dass die Massnahmen gerade in Schulen, Pflege, Dienstleistungssektor, aber auch in vielen anderen Bereichen verlässlich umgesetzt werden, trägt wesentlich zur allmählichen Senkung der Fallzahlen bei und es hilft mit, dass die Schulen weiterhin offen bleiben können», hält der Regierungsrat fest und bedankt sich für dieses wertvolle Engagement.

Lockerungsschritt nach dem 7. Dezember?
Der Regierungsrat werde die Lage bereits in zwei Wochen neu beurteilen. Er hoffe, dass es die Entwicklung der Bettenbelegung in den Spitälern, der Fallzahlen und der Positivitätsrate zulasse, mit Blick auf die Festtage gewisse Massnahmen in Richtung der Bundesverordnung zu lockern.

Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass die Corona-Situation breite Kreise der Bevölkerung nicht nur wirtschaftlich, sondern insbesondere auch psychisch belaste. Er danke den Bernerinnen und Bernern, dass sie die restriktiven Massnahmen mitgetragen hätten. «Der nach dem 7. Dezember 2020 angestrebte Lockerungsschritt soll den Menschen eine Perspektive auf ein Stück Normalität eröffnen», so der Regierungsrat.

PD/ANITA MOSER


TESTEN, TESTEN UND NOCHMALS TESTEN

Mit einer Videokampagne wird der Kanton Bern ab Ende November die Bevölkerung dazu ermuntern, sich bei Grippesymptomen unverzüglich testen zu lassen. Der Clip wird auf den sozialen Medien und im Werbeteil der lokalen TV-Stationen gezeigt. Das Motto lautet: «Besser, man weiss gleich Bescheid.» Dieses Wissen leistet einen wichtigen Beitrag, um die Pandemie zu bekämpfen.

PD


DIE STRENGERE REGEL GILT

Im Kanton Bern sind Grosssveranstaltungen verboten, auch öffentlich zugängliche Einrichtungen wie etwa Kinos, Theater, Museen, Konzertsäle, Hallenbäder usw. bleiben bis am 7. Dezember geschlossen. Geleitete Trainings ohne Körperkontakt bis 15 Personen sind hingegen überall möglich: in privaten Studios, Schulanlagen, Sportzentren etc.

Auch bei der Begrenzung von Veranstaltungen geht der Kanton Bern weiter als der Bund. Im Kanton Bern dürfen Veranstaltungen nur mit maximal 15 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Bei Veranstaltungen im privaten Kreis gilt jedoch überall die Maximalzahl des Bundes von zehn Personen.

Schweizweit sind Discos und Tanzlokale geschlossen, Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr zu schliessen. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Maskenpflicht gilt im ÖV, in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochenund Weihnachtsmärkte). Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt eine Maskenpflicht, ebenso am Arbeitsplatz, es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.

Von den in den beiden Verordnungen definierten Massnahmen zu einem bestimmten Thema gilt jeweils immer die strengere Regelung – sei es die Verordnung des Bundes oder diejenige des Kantons Bern.

PD


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